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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 21:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 10
Standard Diebstahl von Content


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Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zu Diebstahl von Content auf Internetseiten.

1. Ist da ja die Sache mit der "Schöpfungshöhe" eines Werkes. Ohne diese greift kein Urheberrecht, soviel ich weiß. Woran kann man denn erkennen ob diese "Schöpfungshöhe" erreicht ist?
Nach meinem Verständnis erreicht dieser Beitrag hier keine "Schöpfungshöhe", verfasse ich nun aber einen Artikel über meinetwegen "Bioprodukte" wäre die Schöpfungshöhe erreicht.
Richtig, oder kann man das gar nicht beurteilen, weil Einzelfallentscheidung?

2. Muss ein solcher Artikel mit dem Hinweis versehen werden, dass Kopieren (Klauen) bzw. Weiterverbreiten nicht gestattet ist, oder gehts auch ohne?

3. Wie beweißt man, dass man selbst den Artikel verfasst hat, bzw. zuerst auf der eigenen Homepage hatte? Theoretisch könnte ich einen Artikel klauen und später behaupten, der eigentliche Verfasser hat ihn von mir geklaut.
Zwar existiert die Waybackmachine, aber da ist auch nicht alles gespeichert.

4. Wie wehrt man sich gegen Contentdiebstahl?
Ich würde den betreffenden Webmaster anschreiben, ihn auf seine Urheberrechtsverletzung hinweisen, Frist setzen bis wann die Inhalte weg sein müssen.
Was wenn er dem nicht nachkommen würde?

5. Was ist eigentlich genau "geklaut"?
Nehmen wir an mein Text hat fast 300 Wörter. Die Hälfte dieses Textes, also etwa 150 Wörter wurden fast 1:1 übernommen. Das heißt von diesen 150 Wörtern finden sich insgesamt 120 Wörter genau so wieder wie in meinem Artikel, also auch komplette Sätze.
Vom Rest wurden nur unbedeutende Teile leicht abgeändert wie z.B. aus "Hersteller von Bioprodukten müssen folgende Dinge beachten: blablabla" wurde "Biohersteller müssen folgende Dinge beachten: blablabla"
Also nur was kursiv dargestellt ist, wurde verändert, darauf folgen wieder einige Sätze, die 1:1 mit meinem Artikel sind, dann mal wieder 3 Wörter abgeändert usw. usf.
Ist das dann schon zu schwammig?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

LG
Moony
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 22:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Diebstahl von Content


Zitat:
Woran kann man denn erkennen ob diese "Schöpfungshöhe" erreicht ist?
Garnicht. Das ist immer im speziellen Fall zu entscheiden. Und wenn man sich nicht einig wird gibt es dafür die Gerichte, die das letztendlich beurteilen.
Zitat:
Muss ein solcher Artikel mit dem Hinweis versehen werden, dass Kopieren (Klauen) bzw. Weiterverbreiten nicht gestattet ist, oder gehts auch ohne?
Nein, das Urhebergesetz gilt in D auch ohne Kennzeichnung.
Zitat:
Wie beweißt man, dass man selbst den Artikel verfasst hat, bzw. zuerst auf der eigenen Homepage hatte? Theoretisch könnte ich einen Artikel klauen und später behaupten, der eigentliche Verfasser hat ihn von mir geklaut.
Das ist nun mal das Problem. Wenn man der Urheber ist, kann man es sicherlich auch irgendwie nachweisen. Die "Waybackmachiney" ist übrigens auch kein anerkannter Beweis. Sinnvoller sind irgendwelche Nachweise oder Zeugen.
Zitat:
Ich würde den betreffenden Webmaster anschreiben, ihn auf seine Urheberrechtsverletzung hinweisen, Frist setzen bis wann die Inhalte weg sein müssen.
Was wenn er dem nicht nachkommen würde?
Dann geht man zivilrechtlich dagegen vor und fordert Unterlassung. In der Regel erfolgt das über eine Abmahnung.
Zitat:
Was ist eigentlich genau "geklaut"?
Wenn es mit dem Werk in Verbindung gebracht wird. Alöso eindeutig erkennbar ist. Dazu gehören bei Bildern auch Bearbeitungen, bei Texten sind es in der Regel Zitate. Die Länge der Zitate und die Zusammenstellung ist dabei unerheblich, es muss nur erkennbar sein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 22:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 10
Standard AW: Diebstahl von Content


Vielen Dank für deine Antwort!

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Sinnvoller sind irgendwelche Nachweise oder Zeugen.
"Irgendwelche Nachweise" ich wüßte nun wirklich nicht was das sein könnte.

Kannst du mir Beispiele nennen?
Alles was mir einfällt wäre in meinen Augen nicht wirklich ein echter Beweis, z.B.

- kann man seinen Artikel das Erstellungsdatum hinzufügen, da aber beliebig änderbar (in 2008 kann ich auch ein 2005er Datum eintragen...), nicht aussagekräftig.


Mir fällt wirklich nicht ein, wie ich beweisen könnte, das ich einen Text verfasst habe.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 11:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Diebstahl von Content


Zum Beispiel indem man irgendwo ein Original rumliegen hat. Es irgendwo hingeschickt hat ... Ich muss ehrlich zugeben, darüber kann (und will) ich mir nicht den Kopf zerbrechen, da dies immer individuell ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 13:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 10
Standard AW: Diebstahl von Content


Klar hast du recht, dass dies immer individuell ist und mir reichen deine zwei Beispiele auch schon.
Danke!

Allerdings sind das in meinen Augen auch keine Beweise dafür, dass ich den Text verfasst und somit zuerst auf meiner Seite hatte und nicht der andere.
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