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| Anzeige Hallo! Ich hoffe, jemand kann mir helfen Wenn man eine Plattform zur Verfügung stellt, in der nicht-registrierte Nutzer über Firmen und im speziellen deren Produkte urteilen können/sollen, kann dies zu rechtlichen Problemen für den Betreiber führen? Muss man sich ausdrücklich von solchen Inhalten distanzieren? Beispielsweise wenn Benutzer Kommentare einstellen wie beispielsweise "Produkt X ist nicht gut. Vor allem diese und jene Funktion sind unbrauchbar." Wäre klasse, wenn jemand nen Tipp hat Danke schon mal und schönen Abend wünscht sven |
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| Hallo, das ist eine hochinteressante Frage, mal sehen was die juristischen Experten dazu sagen. Aus meiner laienhaften Sichtweise: Der Betreiber haftet für alles. Er kann sich nicht von den Inhalten distanzieren, denn die Autoren sind anonym und damit nicht greifbar. Es darf nicht sein, dass unlauterer Wettbewerb betrieben werden kann ohne dass jemand dafür haftbar wäre. Wie will man ausschliessen, dass ein Wettbewerber (direkt oder über Mittelsmänner) dort anonym auftaucht und die Konkurrenz schlecht macht? Er könnte sogar unter beliebig vielen Zweit-Accounts auftreten, um seiner Meinung mehr Gewicht zu verleihen. Eine anonyme Bewertung eines Produkts ist nicht viel wert, weil man nicht weiss wer sie geschrieben hat, und aus welchen Gründen er sie geschrieben hat. Leider denken viele Kunden nicht darüber nach, dass hier dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Viele Kunden sind sich nicht bewusst, dass bei anonymen Bewertungen eine gehörige Portion Misstrauen angebracht ist. igel5 Geändert von igel5 (03.09.2008 um 08:26 Uhr). |
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| Ist m.E. eine Frage des Inhaltes der Bewertungen. Sind sie objektiv? Wie ist der Ausdruck/Formulierung? Wer bewertet (Verbraucher, Mitarbeiter der Unternehmen, PR Agenturen, Konkurrenz)? Auch Unternehmen können sich m.E. auf einen gewissen "Ehrenschutz" berufen und müssen nicht alles dulden. Es gibt zwar keinen Anspruch darauf so gesehen zu werden, wie man es gerne vielleicht möchte, bzw. es selbst tut, aber Beleidigungen, Diffamierung und unwahre Behauptungen muss man dennoch nicht dulden. Tatsachenbehauptungen sind hier m.E. ein "Kern", auch wenn sie nciht zu 100% bewiesen werden müssen wie ich finde. Doch je schwerer die Beschuldigung wiegt, umso größer ist die Anforderung an einen Beweis. Gab da auch schon einige Urteile zu "Bewertungen", z.B. AG Erlangen zu eBay oder OLG Köln zur Sternchen-Bewertung. Für einen Betreiber eines Bewertungsportals, wäre es meiner Ansicht wichtig, dass er besonders die Fremdheit der Bewertungen hervorhebt (Vermeidung von einem Zueigenmachen). Auch sollte er m.E. eine redaktionelle Auswahl vermeiden, da er heirdurch entsprechend Kenntnis hat, kann aber auch nach hinten losgehen. Klare AGB/Nutzungsbestimmungen sind ebenfalls wichtig, wie entsprechende Überprüfungsmechanismen (Moderatoren, Wort-Filter, abuse-button), sowie eine Distanzierung von einer kommerziellen Verwertung. Das OLG Hamburg hatte hier glaube ich einmal etwas zu gesagt, bin ich mir aber nicht mehr zu 100% sicher. Zitat:
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| Zitat:
Selbst anhand der IP ist es schwer. Was bei Wikipedia geht, um PR-Schreiben von pol. Mitarbeitern aufzudecken, dürfte hier eher schwer sein. Ich schätze mal, ein Ministerium findet sich anhand der IP eher raus als ein Unternehmen.
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