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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Kann der nicht eingetragene Verein nun auf seinen Namen bestehen und fordern das diese Onlinespielergemeinschaft den Namen sowie die domain ändert wenn der nicht eingetragene Verein die selben Ziele verfolgt wie die Onlinespielergemeinschaft? Hat da schon wer erfahrungen gemacht. MFG Just an Obi Geändert von oberon (03.09.2008 um 18:52 Uhr). |
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| Das Problem ist m.E. das man dann noch immer keinen Anspruch auf die Domain haben muss, höchstens einen Anspruch auf Unterlassung. Alles andere dürfte wohl etwas schwieriger werden, außer man kauft die Domain.
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| Wuerde es sich hypothetisch gesehen für den angehende e.V. lohnen einen Anwalt damit zu beauftragen die Sachlage zu prüfen um diese spielergemeinschaft dazu zu bewegen nicht mehr unter diesem Namen mit den selben zwecken zu agieren wie der e.V.? Stellt sich ja noch die theoretische Frage ob ein nicht eingetragener Verein überhaupt einen Anspruch auf den namen hat. |
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| Mirt dem Eintrag könnten sich solche Rechte schon ergeben. Und das war ja auch die Frage Zitat:
Ich persönlich würde dem Verein empfehlen, es mit einem Kaufangebot zu versuchen oder sich eine andere Domain zu holen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenns dem Verein nicht um die Domain gehen würde, sondern einzig um den Namen, da ja bei beiden der Name und das Betätigungsfeld exakt gleich sind könnte da therotisch gesehen der Eine den Anderen um Namensänderung beten und sogar ggfs. auch per Anwalt und Gericht durchsetzten, wenn eine firedliche Lösung scheitert? |
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