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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2008, 09:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 2
Standard Urheberrecht am Bild


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Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht von Bildern. Dazu habe ich gerade eine Diskussion mit einem Freund.

Angenommen man möchte gern Bilder aus einem Buch (von 1965) in seiner wissenschaftlichen Arbeit verwenden. An wen muss man sich bezüglich des Urheberrechts wenden? An den Autor oder den Maler. Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass Urheberrecht bis 70 Jahre nach Ableben besteht?

Vielen Dank für Eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2008, 10:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht am Bild

Der Urheber eines Buches ist der Autor. An den müsste an sich wenden. Wenn man den nicht erreicht, könnte man das auch über den Verlag erfragen.

Allerdings darf man Zitate in wissenschaftlichen Werken auch ohne Zustimmung des Urhebers verwenden. Sonst wäre eine Diplomarbeit ein wahtrer Spießrutenlauf Allerdings sollte man sich sicher sein, das es auch eine solche ist und es bei der Verwendung in dem Werk belibt (problematisch wird es, wenn diese Arbeiten selbst wieder veröffentlicht werden)
Entsprechende Regeluingen finden sich im UrhG.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2008, 10:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrecht am Bild

Vielen Dank für Deine Antwort.


Und dieser Sachverhalt bezieht sich auch auf Bilder, die in Werken veröffentlicht werden? Darf man diese (natürlich unter Quellenangabe) auch "zitieren"?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2008, 19:54
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Urheberrecht am Bild

Urm, wenn es sich um ein Bild in einem Buch handelt, ist der Autor nicht unbedingt die richtige Adresse. Der Rechteinhaber an dem Bild, kann auch jemand anders sein, von dem der Autor/Verlag nur die entsprechenden Nutzungsrechte erworben hat.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2008, 02:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrecht am Bild

Zitat:
Zitat von coffeemug Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht von Bildern. Dazu habe ich gerade eine Diskussion mit einem Freund.

Angenommen man möchte gern Bilder aus einem Buch (von 1965) in seiner wissenschaftlichen Arbeit verwenden. An wen muss man sich bezüglich des Urheberrechts wenden? An den Autor oder den Maler. Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass Urheberrecht bis 70 Jahre nach Ableben besteht?
Das mit den 70 Jahren hast Du im Prinzip richtig in Erinnerung, aber die Schutzfrist war früher auch bei Lichtbildwerken nur 50 Jahre nach Erstellung (und bei einfachen Lichtbildern nur 25 Jahre; heute sind es da 50 nach Erstellung). 70 Jahre nach Tod des Urhebers gibt es bei Lichtbildwerken erst seit 1965 - und dadurch wird es kompliziert, denn eine frühere Veröffentlichung kann verwirrenden Einfluß auf die Schutzfristen haben.
(Guckst Du hier:
http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html )

Das müsste man im Einzelfall mit einem Anwalt klären.

An wen man sich wendet? An den Verlag. Nicht an den Autor.

Der Autor ist zwar der Urheber, aber es ist nicht gesagt, daß er überhaupt eine Lizenz erteilen kann - vielleicht hat der Verlag nämlich ein ausschließliches Nutzungsrecht oder syndikalisiert für den Autor.

Der Verlag sollte auf jeden Fall die genaue Rechtelage kennen und Auskunft geben können. Und man findet ihn auch meistens leichter als den Autor...
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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