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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht von Bildern. Dazu habe ich gerade eine Diskussion mit einem Freund. Angenommen man möchte gern Bilder aus einem Buch (von 1965) in seiner wissenschaftlichen Arbeit verwenden. An wen muss man sich bezüglich des Urheberrechts wenden? An den Autor oder den Maler. Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass Urheberrecht bis 70 Jahre nach Ableben besteht? Vielen Dank für Eure Hilfe |
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| Der Urheber eines Buches ist der Autor. An den müsste an sich wenden. Wenn man den nicht erreicht, könnte man das auch über den Verlag erfragen. Allerdings darf man Zitate in wissenschaftlichen Werken auch ohne Zustimmung des Urhebers verwenden. Sonst wäre eine Diplomarbeit ein wahtrer Spießrutenlauf Entsprechende Regeluingen finden sich im UrhG.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Urm, wenn es sich um ein Bild in einem Buch handelt, ist der Autor nicht unbedingt die richtige Adresse. Der Rechteinhaber an dem Bild, kann auch jemand anders sein, von dem der Autor/Verlag nur die entsprechenden Nutzungsrechte erworben hat.
__________________ hier klicken für die Forensuche Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung |
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| Zitat:
(Guckst Du hier: http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html ) Das müsste man im Einzelfall mit einem Anwalt klären. An wen man sich wendet? An den Verlag. Nicht an den Autor. Der Autor ist zwar der Urheber, aber es ist nicht gesagt, daß er überhaupt eine Lizenz erteilen kann - vielleicht hat der Verlag nämlich ein ausschließliches Nutzungsrecht oder syndikalisiert für den Autor. Der Verlag sollte auf jeden Fall die genaue Rechtelage kennen und Auskunft geben können. Und man findet ihn auch meistens leichter als den Autor...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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