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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige stellen wir uns mal vor eine Firma hat eine/mehrere .de Domains und wenn ich hier -> http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html nachschaue ist die Firma auch als Marke eingetragen. Jetzt würde A eine Domain registrieren nur mit .eu am ende und würde folgende Mail erhalten: Zitat:
Vielen dank! --- Marke: Anmeldetag 30.08.2005 Tag der Eintragung in das Register 20.07.2007 Tag der Veröffentlichung der Eintragung 24.08.2007 Domain registriert am 10.04.2006 Geändert von BlueMonk (04.09.2008 um 20:36 Uhr). |
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| Muss man meiner Meinung nach nicht. Man kann die Domain verkaufen - das würde ich denen vorschlagen - aber einfach so abgeben muss man sie nicht. Solange der "Streit" anhält würde ich die Domain aber stilllegen (keine Seite dahinter schalten). Denn ein Markeninhaber hat bestenfalls Anspruch auf Unterlassung. Wenn aber nichts drauf ist, kann man auch nichts unterlassen müssen Gerade bei den EU Domainen gab es eine lange Phase, wo jeder Markeninhaber, derr Interesse an einer solchen Domain hat, diese hätte sichern können. Das hat der Markeninhaber aber offensichtlich nicht gemacht. Jetzt anzukommen und die Herausgabe zu verlangen, geht meiner Meinung nach zu weit. Ich würde einen Anwalt, der auf Marken-/Domainrecht spezialisiert ist, mit der endgültigen Klärung beauftragen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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