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| Anzeige V geht zu Post und versendet an K (Packstation). Die Sendung kommt zurück mit: "Diese Sendung ist nicht für die Packstation zugelassen" V hat die "Adresse" des K nun durch Nachfragen NUN bekommen. Muss V selber die Portokosten bezahlen (für die erneute Sendung) an die Wohnadresse des K? |
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| Meiner Meinung nach ja, da der Versender sich informieren muss, ob ein Einschreiben zustellbar ist. Was mich allerdings stark wundert, wieso der Postangestellte das Einschreiben angenommen hat - die müssen schließlich die Adresse übernehmen, spätestens da hätte es ihm auffallen müssen. Sieht nach Schadensersatz von Seiten des Postangestellten aus, da er seine Aufgabe (Annahme der Sendung) nicht ordnungsgemäß erfüllt hat (Verrtragsschluss durch Abgabe der Sendung)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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