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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige hab mal folgende frage. auf ebay wird ein kauf zwischen privat und privat abgeschlossen. der verkäufer versendet die ware an die angegebene adresse versichert (lieferschein belegt das). das paket kommt beim käufer aber nie an. die spedition weigert sich die versicherung zu bezahlen, da für das paket unterschrieben wurde, aber von einer person an einer falschen adresse. der käufer klagt nun gegen den verkäufer. die fragen hierzu: hat der verkäufer alles erledigt? die falschlieferung hat er ja nicht zu verantworten. die spedition kann sich weigern, da über die versicherung nur verlust und beschädigung abgedeckt ist. ein verlust laut rechtlichem sinn ist ja nicht eingetreten, da der käufer weiß, wo sich der artikel befinden. der verkäufer kann den falschen empfänger ja nicht rechtlich belangen, da das eigentum mit vollständiger bezahlung an den käufer übergegangen ist? der käufer nimmt dieses recht aber nicht wahr. |
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| Meiner Meinungn nach haben Käufer und Verjkäufer hier nichts miteinander zu klären. Alles was geklärt werden muss (Versicherung, Ersatz ...) muss der Käufer mit der Spedition klären. Der Verkäufer hat erfüllt und hat nichts mehr damit zu tun. Der Verkäufer sollte den Käufer freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, das das sein Problem ist
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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