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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2008, 15:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 4
Frage 3 Fragen zu Social Network


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Hallo,

ich hätte da 3 Fragen: Wie verhält es sich denn wenn jemand eine Social Network Webseite starten will und

1. User die Möglichkeit erhalten sollen Musik hochzuladen. Kann der Betreiber der Website rechtliche Probleme bekommen wenn die User illegale MP3s hochladen obwohl sie sich bei der Registrierung über die AGBs verpflichtet haben dies nicht zu tun?

2. Kann er Probleme betreffend Jugendschutz bekommen, wenn sich User ab 14 Jahren anmelden dürfen und die Seite evtl. freizügige (Portrait)Bilder enthält die von anderen Usern hochgeladen wurden?

3. Müsste der Betreiber die Seite als Gewerbe anmelden wenn er Premium-Dienste anbietet, die bezahlt werden müssten? Gibt es hier einen jährlichen Freibetrag?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
timan
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2008, 15:47
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: 3 Fragen zu Social Network

Zitat:
1. User die Möglichkeit erhalten sollen Musik hochzuladen. Kann der Betreiber der Website rechtliche Probleme bekommen wenn die User illegale MP3s hochladen obwohl sie sich bei der Registrierung über die AGBs verpflichtet haben dies nicht zu tun?
Was versteht man hier unter "illegal"? Meiner Ansicht ist es schon "illegal" wenn man ein Werk hochläd und dafür keine notwendigen Rechte erworben hat. Auf den Inhalt selbst kommt es somit nicht an.
Ist derjenige der das Werk hochläd selbst der Urheber, ist das problemlos, ist er es aber nicht und hat auch keine Rechte, könnte es für den Betreiber durchaus Probleme geben. Er haftet m.E. ggf. als Störer, wenn er seine Prüfpflichten verletzt hat. Eine Klausel in den AGB kann zwar nützlich sein um evtl. Forderungen später auf den eigentlichen "Täter" abzuwälzen, aber ersteinmal steht meiner Ansicht der Betreiber in der Pflicht. Am besten ist es, hiervon abzusehen.

Zitat:
2. Kann er Probleme betreffend Jugendschutz bekommen, wenn sich User ab 14 Jahren anmelden dürfen und die Seite evtl. freizügige (Portrait)Bilder enthält die von anderen Usern hochgeladen wurden?
Wenn jugendgefährdendes Material frei zugänglich ist, m.E. ja. Warum sollte er es auch nicht? Wenn ich Personen, die noch nicht das notwendige Alter erreicht haben, Inhalte anbiete, die gesetzlich nicht für sie bestimmt sind, sollte ich entsprechend Probleme bekommen.
Verkauft man Alkohol an Minderjährige, ist das schließlich auch mit Problemen verbunden. Genauso wenn es sich um jugendgefährdende Inhalte handelt.

Zitat:
3. Müsste der Betreiber die Seite als Gewerbe anmelden wenn er Premium-Dienste anbietet, die bezahlt werden müssten? Gibt es hier einen jährlichen Freibetrag?
Die Gewerbeanmeldung ist nicht von einem Gewinn abhängig, sondern von dem was man tut. Ein Gewerbe ist dann anzunehmen, wenn es sich um eine erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene und nach außen erkennbare Tätigkeit handelt, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und nicht zu den freien Berufen gehört.

Einen Freibetrag gibt es höchstens bei der evtl. fälligen Steuerpflicht. Wo der liegt, das kann das Finanzamt am besten sagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 14:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 4
Standard AW: 3 Fragen zu Social Network

Ok schonmal vielen Dank. Und wenn der Betreiber nun

1. Keine Gebühren für die Premiumdienste verlangen würde, sondern die Möglichkeit anbietet zu spenden und durch diese Spende Premiumfeatures zu erhalten? Müsste die Seite dann als Gewerbe angemeldet werden?

2. Er die Möglichkeit bietet Videos von youtube einzubinden, dadurch kann er ja keine Probleme mehr wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen oder, da die Videos ja auf youtube gehostet sind und diese nur auf der Seite des Betreibers eingebunden werden?

Gruß
timan
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2008, 12:43
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: 3 Fragen zu Social Network

Zitat:
1. Keine Gebühren für die Premiumdienste verlangen würde, sondern die Möglichkeit anbietet zu spenden und durch diese Spende Premiumfeatures zu erhalten? Müsste die Seite dann als Gewerbe angemeldet werden?
Wenn die o.g. Kriterien für ein Gewerbe erfüllt sind...

Zitat:
2. Er die Möglichkeit bietet Videos von youtube einzubinden, dadurch kann er ja keine Probleme mehr wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen oder, da die Videos ja auf youtube gehostet sind und diese nur auf der Seite des Betreibers eingebunden werden?
Also das man keine Probleme bekommen kann, würde ich nicht sagen. Auch bei Videos von Youtube kann es durchaus Probleme geben, besonders wenn man sich die Inhalte zueigen macht. Für mehr einfach mal im Forum suchen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2008, 19:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 4
Standard AW: 3 Fragen zu Social Network

Hab mich übers Forum ein bischen schlau gemacht.. mal angenommen der Betreiber würde über jedes eingebettete Video eine Zeile schreiben in etwa: "Dieses Video ist nicht Teil unseres Online-Angebots sondern ist auf youtube.com gehostet"

Wäre der Betreiber damit einigermaßen auf der sicheren Seite?
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