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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige ich hätte da 3 Fragen: Wie verhält es sich denn wenn jemand eine Social Network Webseite starten will und 1. User die Möglichkeit erhalten sollen Musik hochzuladen. Kann der Betreiber der Website rechtliche Probleme bekommen wenn die User illegale MP3s hochladen obwohl sie sich bei der Registrierung über die AGBs verpflichtet haben dies nicht zu tun? 2. Kann er Probleme betreffend Jugendschutz bekommen, wenn sich User ab 14 Jahren anmelden dürfen und die Seite evtl. freizügige (Portrait)Bilder enthält die von anderen Usern hochgeladen wurden? 3. Müsste der Betreiber die Seite als Gewerbe anmelden wenn er Premium-Dienste anbietet, die bezahlt werden müssten? Gibt es hier einen jährlichen Freibetrag? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen timan |
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| Zitat:
Ist derjenige der das Werk hochläd selbst der Urheber, ist das problemlos, ist er es aber nicht und hat auch keine Rechte, könnte es für den Betreiber durchaus Probleme geben. Er haftet m.E. ggf. als Störer, wenn er seine Prüfpflichten verletzt hat. Eine Klausel in den AGB kann zwar nützlich sein um evtl. Forderungen später auf den eigentlichen "Täter" abzuwälzen, aber ersteinmal steht meiner Ansicht der Betreiber in der Pflicht. Am besten ist es, hiervon abzusehen. Zitat:
Verkauft man Alkohol an Minderjährige, ist das schließlich auch mit Problemen verbunden. Genauso wenn es sich um jugendgefährdende Inhalte handelt. Zitat:
Einen Freibetrag gibt es höchstens bei der evtl. fälligen Steuerpflicht. Wo der liegt, das kann das Finanzamt am besten sagen.
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| Ok schonmal vielen Dank. Und wenn der Betreiber nun 1. Keine Gebühren für die Premiumdienste verlangen würde, sondern die Möglichkeit anbietet zu spenden und durch diese Spende Premiumfeatures zu erhalten? Müsste die Seite dann als Gewerbe angemeldet werden? 2. Er die Möglichkeit bietet Videos von youtube einzubinden, dadurch kann er ja keine Probleme mehr wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen oder, da die Videos ja auf youtube gehostet sind und diese nur auf der Seite des Betreibers eingebunden werden? Gruß timan |
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| Zitat:
Zitat:
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| Hab mich übers Forum ein bischen schlau gemacht.. mal angenommen der Betreiber würde über jedes eingebettete Video eine Zeile schreiben in etwa: "Dieses Video ist nicht Teil unseres Online-Angebots sondern ist auf youtube.com gehostet" Wäre der Betreiber damit einigermaßen auf der sicheren Seite? |
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