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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2008, 15:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Ausrufezeichen Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer


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Die Landgerichte Köln und Düsseldorf haben in einer ersten Entscheidung zum neuen Urheberrecht eine sehr niedrige Grenze für die Auskunftspflicht von Providern gegenüber der Musikindustrie gesetzt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Rechteinhaber bei Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Umfang direkt die Identität des Nutzers bei seinem Internet-Anbieter erfragen können. In einer ersten Entscheidung zu einstweiligen Anordnungen gegen die Deutsche Telekom sehen die Gerichte diesen Fall bereits beim Angebot eines einzelnen Albums für gegeben.

Beantragt wurde die Anordnung von der "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien". Das Unternehmen wirbt für seine Dienste mit dem Slogan "Turn piracy into profit" und verfolgt im Auftrag der Musikkonzerne die illegale Nutzung von Filesharing-Plattformen.

Die Zivilgerichte müssen nun mit einer regelrechten Klageflut rechnen. Immerhin kündigte DigiProtect bereits an, man werde "nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen".

Die niedrige Stufe, mit der die Gerichte ein gewerbsmäßiges Ausmaß bemessen, gibt der Medienindustrie einen regelrechten Freibrief zum Eintreiben von Nutzerdaten. Schließlich dürfte jeder nahezu Nutzer von Filesharing-Diensten Daten vom Umfang eines Albums mit anderen Anwendern austauschen, seien es nun mehrere MP3-Dateien, einzelne Kinofilme oder Hörbücher.

Quelle: WinFuture.de

Können das die Folgen sein?

Serven über Ausland, wo solche gesetze nicht greifen? Somit würden die großen Internetprovidern mit Sicherheit "rote Zahlten" schreiben?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2008, 16:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer

Zitat:
Die niedrige Stufe, mit der die Gerichte ein gewerbsmäßiges Ausmaß bemessen, gibt der Medienindustrie einen regelrechten Freibrief zum Eintreiben von Nutzerdaten. Schließlich dürfte jeder nahezu Nutzer von Filesharing-Diensten Daten vom Umfang eines Albums mit anderen Anwendern austauschen, seien es nun mehrere MP3-Dateien, einzelne Kinofilme oder Hörbücher.
Also einen "Freibrief" würde ich das nicht nennen. Aber man muss es auch einmal anders sehen, wer ein Recht verletzt, muss auch dafür gerade stehen. Wenn ich ein geschütztes Werk in einer Tauschbörse anbiete bzw. verbreite, dann tue ich etwas rechtswidriges - Wissen tut das wohl mittlerweile jeder - und muss mit Konsequenzen rechnen. Ein Freibrief ist das nicht. Der Urheber hat seine Rechte und die kann er geltend machen. Wenn ich auf der Straße zu schnell fahre, weiß ich das und kenne das Risiko einer evtl. Strafe.

Ein Freibrief wäre es, wenn die Rechteinhaber nun rechtswidriges tun dürften, aber das tun sie m.E. nicht, sie nehmen nur ihre Rechte wahr. Ob es sich dabei nun um ein Album handelt oder um eine MP3, wo wäre da jetzt der Unterschied? Das Urheberrecht macht da meiner Ansicht keinen Unterschied.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2008, 20:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer

Ich habe eine andere Meinung:

Nehmen wir das Kinofilm Shrek 2 (den hat bestimmt jeder gesehen) der wurde auch sehr viele male kopiert. Trotz allem waren viele Besucher im Kino und habe das Kinofilm damit bezahlt. Alle Waren zufrieden (Zuschauer und Filmdarsteller). Ist der Film aber nicht gut, somit kommen weniger Zuschauer und den Filmmacher entgeht der Gewinn. Fakt ist aber wäre der Film gut (z.B. wie Shrek 2) wären auch Zuschauer im Kino.

ich bin der Meinung das es eine reine Abzocke ist. Wenn die Zuschauer fehlen, dann ist der Film für mich ganz klar große Mist. Somit gehen die Filmmacher anders vor und hollen sich das Geld auf eine andere Art und weise!

Was ich auch als BETRUG sehe ist die Kinowerbung, nur die BESTEN Momenten werden in der Werbung gezeigt. Als ich aber in Kino war fand ich den Film eine große Mist und ich wäre bereit zu gehen...wenn Sie mir ein Teil meines Geldes erstatten hätten.

Kurz gesagt Geld regiert die Welt....
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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 13:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer

Die Argumentation ist abwegig. Genauso könnte man dann Robin Hood legitimieren, wenn er Geld von den Reichen nehmen würde. Die haben ja schließlich genug und dann macht es nix. Nimmt man es von den Armen, dann wäre es rechtswidrig, weil die eh nix haben.

So ist es auch hier. Man darf die Wahrnehmung seiner gesetzlich zugestandenen Rechte doch nicht davon abhängig machen, ob ein Film erfolgreich war oder nicht.
Man muss auch sehen, dass viele Kinofilme bereits vor dem Kinostart im Internet zu finden sind, zumeist in Streams. Das sich das auf die Besucherzahlen auswirkt, ist nicht von der Hand zu weisen. Natürlich würde nicht jeder, der sich einen Film online anschaut, auch den Film im Kino ansehen, wenn er nicht im Internet zu haben wäre. Das wäre ja eine Milchmädchenrechnung, aber ich persönlich kenne gut Leute die das tun und sich so auch den Kinobesuch "sparen", sowie einen späteren DVD Kauf, da man einen Stream bekanntlich auch gut speichern kann. Mit den entsprechenden Tools ist das Ding auch schnell für den DVD Player aufbereitet.

In der Wirtschaft geht es nun einmal nicht um "zufrieden sein", sondern um Geld. Einen guten Film macht man nicht, um die Leute zu unterhalten, sondern nur um Geld zu verdienen. Die Unterhaltung ist hierfür nur notwendig. Man muss auch das Risiko sehen. Ein Film zu produzieren ist mittlerweile sehr teuer.

Auch werden im Moment nur die verfolgt, die entsprechende Werke rechtswidrig anbieten. Ein Download ist eher selten die Grundlage für eine Forderung. Ich sehe daran nichts verkehrtes, wenn man versucht seine Rechte wahrzunehmen. Einzig die Forderungen sind m.E. teilweise deutlich zu hoch.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.09.2008, 23:09
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Beiträge: 144
Standard AW: Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer

Ja. Aber Wenn der Film schlecht ist und ich die Werbung aber anders gesehen habe. Dann bekomme ich mein Geld nicht wieder, das interessiert z.B. niemanden. Das sollte man irgendwie auch einführen. Das der Mensch "irgendwie" ein Teil seines Geldes zurück verlangen kann, weil der Film schlecht war.

Die Werbung ist in vielen Fällen besser als der gesamte Film. (Ich sehe daraus z.B. auch ein Betrug, bzw. kein faires Verhalten).

Was die kosten angeht für die RA stimme ich zu. Die sind zu Hoch. Die Arbeit von RA ist minimal. In vielen Fälle muss man nur die Adressdaten abändern und durch den Word (Serienbrief) durchjagen, Marke drauf und auf sein Geld warten. (Stadt verdient natürlich mit und kann (oder auch will) nichts unternehmen 5.000 / 100 * 19 = viel Geld * Anzahl der Fällle

Mich würde Interessieren ob man gegen solche HOHE Kosten irgendwie vorgehen kann (durch Europeische Gerichte z.B.)

Die Daten von Bürgern werden gespeicher um den Terror zu bekämpfen? (Ein Grund). In Wirklichkeit steckt mehr dahinter... von diesen (unseren) Daten werden viele Menschen Gebrauch machen und daraus auf irgendein Weg Kohle machen....
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