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| Anzeige wenn man Kartenmaterial (3 Karten) von stadtplandienst.de in seine eigene HP (Katzenzucht) einbaut und daraufhin eine Abmahnung im Wert von 4100 Euro bekommt, ist dieser Streitwert gerechtfertigt oder vollkommen unverhältnismäßig?! Geändert von Stan! (05.09.2008 um 17:11 Uhr). |
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| Sind die 4100€ nun Streitwert oder die Forderung? Jedenfalls: Es kommt m.E. auf den Ausschnitt an. Welche Karte wurde benutzt, wie groß war dieser, handelt es sich bei der Webseite um eine private oder gewerbliche Seite? Berechnet wird der Schadensersatz dann meist anhand der sog. Lizenzanalogie, einer Art "was wäre wenn"-Grundlage zur Berechnung, man überlegt hierbei, was hätte der Verletzer für einen rechtmäßigen Erwerb einer Lizenz für das verwendete Werk zahlen müssen, sowie einen kleinen Aufschlag. Dann kommen meist noch die entsprechenden Anwaltsgebühren hinzu. Wenn man die 4100 auf 3 Karten umlegt, sind das in etwa 1366€ pro Plan. Beträge von 800 oder 820€ wurden schon als angemessen bewertet. (AG Charlottenburg Az.:231 C 252/04 oder auch OLG Hamburg 5 W 3/04). Gegensätzlich entschied aber ein anderer Richter des AG Charlottenburg (Az.: 234 C 58/07, siehe auch hier)
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| Also die Karten waren allesamt 400x300 pixel groß. Interessant ist auch, dass im Brief von "2 DinA5 und einer DinA4 Karte" die rede ist. Bei denn genannten 4100 Euronen handelt es sich um die Forderung |
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| Da kann man nur einen Anwalt empfehlen. Der kann auf den Einzelfall bezogen prüfen, ob die Forderung gerechtfertigt wäre. Selbst wenn, kann er diese meist noch in einem gewissen Umfang senken.
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| Tags: abmahnung, stadtplan, urheberrecht |
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