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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige nehmen wir mal an, dass eine minderjährige Person (17 Jahre) sich auf einer Seite angemeldet ohne zu wissen, dass die Person dafür Geld bezahlen muss. Ja, ich rede von einer abofalle und der Person ist es auch bewusst, dass sie den Betrag nicht zahlen muss, aber das ist auch nicht das eigentliche Problem. Denn die Person hat aus Gründen die sie sich jetzt auch nicht mehr erklären kann bei den Angaben wie Adresse usw. falsche Angaben gemacht. Als die Person nun nach langer Zeit zufällig in den Spam-Verdacht geschaut hat, hat sie eine Abmahnung einer Richterin gesehnen. In der heißt es, dass ich offentsichtlich Falsche Angaben gemacht habe, was den Rechnungszugang zusätzlich erschwert und als Betrügerische absicht gewertet wird. Zu den eigentlichen kosten hat die PErson jetzt noch eine Rechnung vom Anwltsbüro in höhe von 109€ bekommen. Müsste die Person jetzt wegen den Falschangaben den Angegeben Betrag des Anwaltsbüros bezahlen bzw mit weiteren Maßnahmen rechnen oder sollte sie die Mahnung einfach ignoieren? PS: es wurde zusätzlich noch darauf hingewiesen das die IP-Adresse der Person gespeichert wurde. mfg Theity |
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| Wenn es eine Abofalle war, braucht man nicht zahlen. Da gibt es schon Urteile zu. Allerdings muss man den Forderungen auch widersprecvhen und nicht davon ausgehen, alles regelt sich von allein. Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, ich muss leider das Thema unten nochmal aufgreifen. Die Sache mit der Abofalle ist klar (nicht zahlen!) aber wie steht es denn mit den falsch gemachten Angaben? Davon ausgegangen das man bei einer Registrierung im Internet Name sowie auch Adresse falsch angegeben hat... ...kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Unten wird geraten auf jeden Fall der Mahnung zu widersprechen Wenn man nun widerspricht, sollte man in diesem Brief seine richtige Adresse preisgeben und somit die Angabe "falscher Informationen" zugeben? In einigen anderen Foren wird dazu geraten keine Reaktion auf die Mahnung zu zeigen also nicht zu widersprechen und den Brief einfachin den Müll zu werfen. Ist es wirklich zwingend notwendig zu widersprechen auch wenn es sich um eine bereits "verurteilte" Abofalle handelt? Gruß...Schibby |
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| Jetzt mal eine Frage: Zitat:
Sollte die Mahnung nur per Email gekommen sein (anhand derer man früher oder später auch die richtige Adresse herausbekomt) kann ich nur empfehlen: Welche Mahnung? Der Zugang müsste vom Absender nachgewiesen werden - was bei Emails so gut wie unmöglich ist - es sei denn, man reagiert darauf oder schickt Lesebestätigungen. Der Widerspruch wurde empfohlen, wenn ein Zugang nachgewiesen werden kann (z.B. bei Einschreiben) ... Zitat:
Zitat:
Die Frage ist also: wann reagiert man? Meiner Meinung nach solange, solange dadurch keine weiteren Kosten entstehen können, und nicht erst, wenn Gerichte eingeschaltet sind. In jedem Fall sollte man sich aber sicher sein, das nicht wirklich ein Anspruch besteht - auch bereits abgemahnte "Abofallen" können das abgemahnte inzwischen umgestellt haben und wären somit auf der rechtlich sicheren Seite. In jedem Fall sollte also ein Profi (=Anwalt) prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch besteht oder nicht, bevor es noch teurer wird.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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