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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Man hört immer mehr von der Massendatenspeicherung vorgeschrieben von der EU, in der alle Verbindungen aufgezeichnet werden sollen um damit bei der Terrorabwehr besser zu stehn. Mein Fragen zur aktuellen Rechtslage: Darf ein Provider eine IP-Adresse speichern, abgesehen von der Terrorabwehr? (Wenn ja: ) Wie lange darf der Provider die Adresse speichern? Darf die gespeicherten Verbindungsinformationen an Dritte weiter gegeben werden? Wie lange kann eine gespeicherte IP Adresse in einem Verfahren verwendet werden? (Wieviel Zeit hat ein Ermittler oder die Staatsanwaltschaft um eine IP abzufragen?) Wie aussagekräftig ist eine IP in einem Verfahren? danke im Vorraus |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| noch ne frage: Wie lange speichern Provider die Verbindungen? (Gibt es eine eindeutige Grenze zwischen Anti-Terror Datenspeicherung und Datenspeicherung die in normalen Fällen benutzt werden kann?) Ich denke nicht das die Massendatenspeicherung in Verfahren benutzt werden darf die nicht in die Kategorie Terror gehört. |
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| Wie sagt mein Prof immer, ein Blick in das Gesetz, erleichtert die Rechtsfindung: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf Das beantwortet in der Regel die meisten Fragen. Zitat:
Zitat:
Aus dem Datenpool der VDS wird auch nur in bestimmten Fällen ermittelt, d.h. Terror etc., nicht jedoch im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen. Diese Daten stammen von den Providern, nicht aus der VDS und werden vorerst auch nicht dafür verwendet werden. Das diese Ansammlung an Daten aber Begehrlichkeiten weckt, ist verständlich, deshalb auch mein "vorerst". Zu empfehlen ist übrigends die Seite des AK Vorratsdatenspeicherung www.vorratsdatenspeicherung.de
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| Tags: abfragen, loggen, speichern, weitergeben |
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