AW: Artikelbeschreibung ebay Meiner Meinung nach ja, denn der Satz macht ja nur Sinn, wenn er behauptet "Das Werk stammt von Künstler XY ...". Somit wird eine Behauptung aufgestellt, die zwar wieder "entschärft" wird, aber dann könnte man sie auch weglassen.
Man kann ja formulieren "in der Art von Künstler XY" oder "aus der Epoche von Künstler XY" oder was auch immer. Aber behaupten, das Werk sei von Künstler XY (egal, ob es danach wieder negiert wird) ohne einen Nachweis zu haben ist meiner Meinung nach bewußte Irreführung.
Der Käufer könnte dann wegen fehlender zugesicherter Eigenschaft (Sachmangel) vorgehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |