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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2008, 20:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 1
Standard Artikelbeschreibung ebay


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Wenn ein bei ebay eingestelltes Bild mit dem Text versehen wäre: " ... ob es sich wirklich um den Künstler XY handelt kann ich nicht garantieren" und es stelle sich dann heraus, dass es wirklich "unecht" sei - könnte dem Verkäufer daraus ein Strick gedreht werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2008, 22:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Artikelbeschreibung ebay

Meiner Meinung nach ja, denn der Satz macht ja nur Sinn, wenn er behauptet "Das Werk stammt von Künstler XY ...". Somit wird eine Behauptung aufgestellt, die zwar wieder "entschärft" wird, aber dann könnte man sie auch weglassen.
Man kann ja formulieren "in der Art von Künstler XY" oder "aus der Epoche von Künstler XY" oder was auch immer. Aber behaupten, das Werk sei von Künstler XY (egal, ob es danach wieder negiert wird) ohne einen Nachweis zu haben ist meiner Meinung nach bewußte Irreführung.
Der Käufer könnte dann wegen fehlender zugesicherter Eigenschaft (Sachmangel) vorgehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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