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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Was wäre, wenn jemand versucht, einfach eine fremde Domain in Eigeninitiative zu kündigen, um sie sich dann zu eigen zu machen? |
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| Dann wird die Kündigung normalerweise nicht ausgeführt, da der Inhaber bei vernünftigen Providern die Kündigung bestätigen muss. Also schon die Wahl des Providers entscheidet, ob sowas Erfolg haben kann oder nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Was, wenn doch? Da die Kündigung unrechtmäßig wäre, müsste der Anbieter diesen Fehler wieder Rückgängig machen. Könnte man den dadurch entstandenen Aufwand/Ausfall geltend machen? Geändert von 626 (09.09.2008 um 11:58 Uhr). |
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| Wenn doch gibt es meistens das Problem, dass die Domainen dann schon wieder weg sind. Dann wird es für den, der die Domaine verwaltet hat richtig haarig. http://www.e-recht24.de/forum/3346-d...gestohlen.html (Domain stillgelegt gestohlen)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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