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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Es geht hier um die konkrete Frage des Anspruches auf einen als lagernd vermerkten Artikel bei einem Onlineshop: Wenn zu dem Zeitpunkt, an dem bestellt wurde, der Artikel als lagernd gelistet ist, ist der Shop dann allgemein verpflichtet diese Verfügbarkeit auch einzuhalten? MfG Alex |
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| Andere Frage, besteht denn überhaupt ein Vertrag? Hat der Händler das Angebot des Kunden überhaupt angenommen? Wenn ja, könnte der Käufer m.E. einen Anspruch auf zeitnahe Lieferung haben, wenn er damit werben würde. (ggf. Fall von § 275 I BGB, evtl. auch 280 bei Pflichtverletzung) Frage wäre nur, was sagen die AGB des Verkäufers? Hat er sich da evtl. abgesichert? Sagen die vielleicht etwas über die Lieferfristen und Vertragsschluss aus?
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