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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 20:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 2
Frage Verifikation bei Onlinespielen


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Guten tag,
also meine Frage dazu ist eigentlich naja simple , denk ich aber leider hab ich dazu nicht wirklich etwas handgreifbares im netz gefunden.
man hat einen rollenspielserver ü18 und da sollten sich die user,welche sich mit verschiedenen charakteren anmelden können,sich verifizieren.
es gibt orte an denen cs erlaubt ist und an denen sie verboten sind,daher meine frage , welche verifikation ist eigentlich ( keine pornographischen inhalte auf dem server) genemigt in dem fall.
im moment gibt es die wo man seine personalausweisnummer eingibt und dadurch verifiziert ist,doch habe ich gehört das diese unzureichend ist und das man nur durch eine f2f ( face to face ) auf der sicheren seite ist um minderjährige daran zu hindern auf besagtem rollenspielserver zu gelangen.

desweiteren ist das so eine sache mit der f2f da viele nicht oder nur geringe kosten in kauf nehmen würden und wer sollte die verifikation machen, der serverbetreiber selbst oder die die ebenso für den server zuständig sind ( admins mit allen rechten ). und wenn es alternative kostengünstige evtl. auch kostenfreie f2f gibt wie kann man diese einbaun so das die user den server nicht verlassen oder gar abgeschreckt werden... hmm ich hoffe ich habe mich soweit richtig ausgedrückt, ist mein erster beitrag und ich hab eigentlich nich wirklich die ahnung vom internetrecht.

danke schon mal vorab für eure hilfe und die infos
lg casualeen
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 22:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verifikation bei Onlinespielen

Rechtlich auf der sicheren Seite wäre man zum Beispiel mit PostIdent. Das ist schon bei Urteilen anerkannt wurden. Alle anderen mehr oder weniger fragwürdigen Methoden übrigens nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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