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  #11 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 11:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Recht auf ein privates Video

ja das weiß ich das der beitrag schon älter ist.
Und ja es hat sich viel geändert. Aber trotzdem darf man ohne Erlaubnis nichts veröffentlichen.
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  #12 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 11:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 134
Standard AW: Recht auf ein privates Video

Ich bin da anderer Meinung. Wer sich öffentlich per Webcam zeigt, der muss auch damit rechnen dass er abgelichtet wird und diese Aufnahmen veröfféntlicht werden. Und wer sich so öffentlich zeigt, gibt sein "Recht am eigenen Bild" IMHO indirekt auf.

Und ohne AGB sollte man eine solche Webcam-Seite erst gar nicht betreiben. Denn in den AGB und im Impressum/Haftungsauschluss kann man alles regeln was der Besucher darf und was er nicht darf.

Und wer nicht möchte dass Unberechtigte auf die Webcam zugreifen können, der muss sein System entsprechend absichern.
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  #13 (permalink)  
Alt 17.09.2011, 13:05
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Recht auf ein privates Video

Ich denk die Ausgangssituation ist etwas unklar oder? Handelt es sich um eine direkte Verbindung zwischen zwei Personen, die da über Webcam Dinge tun, oder ist es tatsächlich eine Seite, auf die man einfach drauf gehen kann um Person X zu beobachten.

In beiden Fällen denke ich aber, dass schon nach dem UrhG eine Weitergabe des Films nicht erlaubt ist, da Urheber hier der sein wird, der sich da selbst filmt.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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