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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich hoffe mir kann bezüglich der Frage jemand helfen: Angenommen: Ein User (A) löscht in einem Forum sein Thema / seinen Beitrag Das Thema / der Beitrag landet im Papierkorb, kann also wiederhergestellt werden. Darf der Admin (B) den Beitrag ohne Einverständnis von A wiederherstellen? mfg, Christian Geändert von Silversurger (10.09.2008 um 17:25 Uhr). |
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| Warum löscht A ihn nicht endgültig? Die Frage was B darf oder nicht ist niocht endgültig geklärt, aber wenn man davon ausgeht, dass es sein Forum ist und er eigentlich alle Rechte hat, würde ich sagen ja. Ich wüsste nichts, was dem entgegenstehen sollte.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| A löscht den Beitrag deswegen nicht endgültig, weil B allen registrierten Usern, die nicht Teamangehörig sind (also auch A ) das Recht nicht gewährt Beiträge endgültig zu löschen, eben um wichtige Beiträge zu schützen. Angenommen das wären Spieletests, welche von grossen Firmen wie z.b. Microsoft angesehen werden. wenn solche Beiträge fehlen würden würde das dem Board schaden. Geändert von Silversurger (11.09.2008 um 16:14 Uhr). |
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| Dieses Interesse (welches nicht durch Gesetze, bestenfalls durch Bordregeln definiert ist) kann aber nicht über gesetzlichen definierten Rechten (Urheberrecht) stehen. Sollte also Urheberrecht greifen (Stichwort Schöpfungshöhe), hat der Urheber das alleinige Recht über sein Werk zu entscheiden. Insbesondere bei Berichten oder Tests würde ich das als gegeben sehen - vor allem wenn sie so interessant sind, das große Firmen sich dafür interessieren. Ob das dem Bord schadet oder nicht spielt dabei keine Rolle, da das Urheberrecht in einem solchen Fall primär wäre.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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