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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Man kauft vom e..y ein Handy (bezahlung Paypal). Verkäufer hatte dieses Handy vom Vertragsverlängerung. Man bemerkt dass Handy defekt ist. Man schaltet den Käuferschutz vom Paypal und bekommt die Summe wieder zurück. Paypal kassiert jedoch die Summe vom Verkäufer (Handy verkauft aber kein geld bekommen Man schenkt den defekten Handy an person X. Verkäufer schaltet Anwalt ein und beschuldigt Man wegen Bereicherung. Was nun !! Zwichenzeitlich; Person x tauscht das defektes Handy beim Mobilfunkanbieter da es im Garantie frist ist. (Hoffe bordregeln sind eingehalten) |
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| Relativ einfach: Der Anwalt hat recht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das Problem bestand ab dem Zeitpunkt, ab dem der Käufer sowohl Geld als auch Ware hatte und letztere nicht an den Verkäufer zurückgegeben hat. Deswegen ja auch "ungerechtfertigte Bereicherung": Der Käufer hat sein Geld wiederbekommen, der Verkäufer aber nicht das Handy. Und damit hat der Käufer ohne eine rechtliche Grundlage (ungerechtfertigt) eine Ware (Bereicherung). Wie der Vertrag rückabgewickelt wird, ob über Käuferschutz oder ob der Verkäufer das Geld zurück überweist, ist dabei eigentlich egal. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Erbrecht, Schenkung oder ungerechtfertigte Bereicherung | Anonymous | Strafrecht & Internet | 2 | 17.07.2005 13:29 |
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