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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 00:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 1
Standard Haftungsfrage: Provider oder Privatperson (bei Urheberrechtsverletzung)


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Wer haftet hier:

Ein Provider x (GmbH) stellt einer Privatperson y einen Webspace www.provider-x.thema-y.de kostenlos und unverbindlich zur Verfügung, um dort über ein Thema im unregelmäßigem Berichte zu schreiben. Der Name des Providers erscheint auf der Startseite als Initiator des Projektes (Provider x trägt hier alles interessante zum Thema y zusammen), der eigentliche Autor ist aber Privatperson y. Provider x will einfach privatperson y damit fördern und das thema stark machen. provider x hat auch ein nachrichtenportal, in dem die beiträge von privatperson y erscheinen, aber unentgeldlich.

Nun passiert es:
Privatperson y kopiert 1 zu 1 Zeitungsberichte von Onlineausgaben und veröffentlicht sie unter dem Webspace des Providers, bis die Forderungen der Autoren bei der Privatperson y eintrudeln. Diese leitet die Forderungen kurzerhand an den Provider x weiter. Diese nimmt die Seiten sofort vom Netz.

Gibt es hier eine Grundlage, wie man herausfinden kann, wer haftbar ist für diese Urheberrechtsverletzung?
Und was kann als Strafe drohen außer den Forderungen der Autoren?
Wie lässt sich die Höhe berechnen?

Es gab nur mündliche Absprachen zwischen Privatperson und Provider und auch keine finazielle Übereinkunft oder sonstige Kontakte. Es basierte auf Vertrauen...

Das würde mich sehr interessieren wie hier Fachleute den Fall einschätzen.. Dankesehr
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  #2 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 10:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftungsfrage: Provider oder Privatperson (bei Urheberrechtsverletzung)

Zitat:
Gibt es hier eine Grundlage, wie man herausfinden kann, wer haftbar ist für diese Urheberrechtsverletzung?
Verantwortlich und damit haftbar ist immer der Verletzer. Im Beispiel würde ich sagen, dass die Urheber sich durchaus an X wenden kann, und dieser die Forderungen an Y weiterleiten kann. Zahlt Y nicht, bleibt X darauf sitzen.
Grundlage ist meines Wissens das TMG (Dienstanbieter, Kontrollpflichten).
Egal ob hier entgeltlich gearbeitet wurde oder nicht, es besteht ein Vertrag zwischen X und Y - und den gilt es zu beachten (Verträge können auch mündlich oder konkludent geschlossen werden)
Zitat:
Und was kann als Strafe drohen außer den Forderungen der Autoren?
Es kann strafrechtlich und zivilrechtlich vorgegangen werden. Strafrechtlich wäre sicherlich Geldstrafe, zivilrechtlich die entsprechenden Forderungen. In dem Fall solte man sich bei einem Anwalt erkundigen.
Zitat:
Es gab nur mündliche Absprachen zwischen Privatperson und Provider und auch keine finazielle Übereinkunft oder sonstige Kontakte. Es basierte auf Vertrauen...
Was offensichtlich missbraucht wurde. Aber damit hätte Y rechnen können und müssen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 17:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Haftungsfrage: Provider oder Privatperson (bei Urheberrechtsverletzung)

Wer ist den im Impressum als Verantwortlicher angegeben? Beispielsweise nach §55 I RMStV oder zumindest nach §5 TMG.
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