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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 17:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 1
Standard Auszüge aus Büchern etc. ++ Urheberrecht


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Hallo,

auf einer privaten, also nicht-kommerziellen Homepage sollen geistige Errungenschaften anderer Leute veröffentlicht werden. Dieses geistige Eigentum wird auch anhand von Grafiken veranschaulicht.

Fragen dazu: Muss man die Quellen explizit nennen, oder kann darauf verzichtet werden, wenn man die Fakten mit eigenen Worten wiedergibt?

Das gilt auch für die Grafiken (keine Bilder!), denn: Wenn sie anders aufbereitet werden, können sie dann veröffentlicht werden? Oder gilt es auch hier ausdrücklich die Quelle zu nennen?

Im Grunde ist die Frage aller Fragen eigentlich die:

Inwieweit darf man Bücher, Magazine und andere Quellen zitieren? Braucht man für alles eine Genehmigung, oder reicht die Angabe der Quelle?

Gibt es zu diesen Fragen klare Richtlinien? Wo kann man das nachlesen?

Danke für Eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 18:33
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Auszüge aus Büchern etc. ++ Urheberrecht

Wann und wie zu zitieren ist, steht im UrhG, insbes. § 51

Zitat:
Dieses geistige Eigentum wird auch anhand von Grafiken veranschaulicht.
Was ist darunter zu verstehen? Kopien/Scans aus Büchern? Wenn ja, wäre ich da vorsichtig. Das kann u.u. nur mit Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers erlaubt sein.

Zitat:
Das gilt auch für die Grafiken (keine Bilder!), denn: Wenn sie anders aufbereitet werden, können sie dann veröffentlicht werden? Oder gilt es auch hier ausdrücklich die Quelle zu nennen?
Auf Grafiken können geschützt sein. Eine "Aufbereitung" könnte eine Bearbeitung darstellen. Das wäre nur mit Zustimmung erlaubt.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2008, 02:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Auszüge aus Büchern etc. ++ Urheberrecht

Zitat:
Zitat von lionheart Beitrag anzeigen
auf einer privaten, also nicht-kommerziellen Homepage
Dieser Unterschied spielt nur in einer Hinsicht eine Rolle: bei der Höhe des Honorars nach Schadensersatzanalogie. Kommerziell wird teurer als privat.

Zitat:
sollen geistige Errungenschaften anderer Leute veröffentlicht werden. Dieses geistige Eigentum wird auch anhand von Grafiken veranschaulicht.
Du solltest die geistigen Eigentümer besser vorher fragen...

Zitat:
Fragen dazu: Muss man die Quellen explizit nennen, oder kann darauf verzichtet werden, wenn man die Fakten mit eigenen Worten wiedergibt?
Wenn Du zitierst, solltest Du die Quelle nennen - der Urheber hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urhebernennung...

"Fakten"... Urheberrechtlich geschützt sind Werke. (Definition: -> UrhG) "Informationen" z.B. sind überhaupt nicht urheberrechtlich schützbar. Nur eben ihre Darstellung.

Zitat:
Das gilt auch für die Grafiken (keine Bilder!), denn: Wenn sie anders aufbereitet werden, können sie dann veröffentlicht werden? Oder gilt es auch hier ausdrücklich die Quelle zu nennen?
Wenn die Grafik urheberrechtlich geschützt ist, darf sie ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers überhaupt nicht bearbeitet werden.

Zitat:
Inwieweit darf man Bücher, Magazine und andere Quellen zitieren? Braucht man für alles eine Genehmigung, oder reicht die Angabe der Quelle?
Guckst Du: UrhG §51

Zitat:
Gibt es zu diesen Fragen klare Richtlinien? Wo kann man das nachlesen?
UrhG §51
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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