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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 20:25
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard Läge hier theoretisch ein Sachmangel vor??


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Hallo Gemeinde

Ich habe mal wieder eine Interessante Frage zu folgendem theoretischen Konstrukt:

Man bestellt eine Orginalverpackte DVD bei einem Händler.
Diese DVD wird als NEU angepriesen und befindet sich auch in Orginalverpackung und verschweisst in Folie.

Nun packt der Käufer zuhause die DVD aus und behauptet dann das diese von der Bildqualität her sehr zu wünschen übrig liesse und er den Artikel unter Rückerstattung des Kaufpreises zurückschicken würde und den Kauf Rückgängig machen möchte.

Nun ein paar theoretische Fragen:

Muss der Verkäufer für eine "unzumutbare Bildqualität auf einer Orginalen DVD" haften?
Muss der Verkäufer bei einem Kaufpreis von 1,98 € exkl- Versand auch die Versandkosten Rückerstatten sowie die Rücksendeversandkosten tragen?


Danke für eure Anregungen

Geändert von pjenfer (11.09.2008 um 20:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 21:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Läge hier theoretisch ein Sachmangel vor??

Zitat:
Muss der Verkäufer für eine "unzumutbare Bildqualität auf einer Orginalen DVD" haften?
Kommt darauf an, ob es sich um einen Sachmangel handelt. "Unzumutbar" ist wohl ein sehr subjektiver Begriff, man müsste es also versuchen objektiv zu beurteilen. Wenn man etwas verkauft, ist man auch für die Eigenschaften verantwortlich un d muss gewährleisten, das es funktioniert. Auch wenn es eingeschweißt ist und der Verkäufer eigentlich gar keinen Einfluss darauf hat. Anderenfalls würde das nämlich bedeuten, das wenn man etwas kauft, man bei einem Sachmangel nur den Hersteller verantwortlich machen könnte. Und das wäre heutzutage unzumutbar.
Zitat:
Muss der Verkäufer bei einem Kaufpreis von 1,98 € exkl- Versand auch die Versandkosten Rückerstatten sowie die Rücksendeversandkosten tragen?
Bei einem Sachmangel ja. Da der Vertrag bei Rücktritt rückabgewickelt wird und jeder der Käufer so zu stellen ist, wie er vor dem Kauf war.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 22:18
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: Läge hier theoretisch ein Sachmangel vor??

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Kommt darauf an, ob es sich um einen Sachmangel handelt. "Unzumutbar" ist wohl ein sehr subjektiver Begriff, man müsste es also versuchen objektiv zu beurteilen. Wenn man etwas verkauft, ist man auch für die Eigenschaften verantwortlich un d muss gewährleisten, das es funktioniert. Auch wenn es eingeschweißt ist und der Verkäufer eigentlich gar keinen Einfluss darauf hat. Anderenfalls würde das nämlich bedeuten, das wenn man etwas kauft, man bei einem Sachmangel nur den Hersteller verantwortlich machen könnte. Und das wäre heutzutage unzumutbar.
Bei einem Sachmangel ja. Da der Vertrag bei Rücktritt rückabgewickelt wird und jeder der Käufer so zu stellen ist, wie er vor dem Kauf war.
Bedeutet also im Umkehrschluss ich könnte mir wenn ich derjenige wäre den Artikel zurück schicken lassen um die Bildqualität selber zu beurteilen.
Und wenn ich dann subjektiv der Meinung bin das der Film in Ordnung wäre, könnte ich die Rückabwicklung verweigern oder?


Wäre das denn überhaupt ein Sachmangel wenn die Qualität wirklich so unzumutbar wäre?
Was wäre eigentlich unzumutbar?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 22:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Läge hier theoretisch ein Sachmangel vor??

Zitat:
Wäre das denn überhaupt ein Sachmangel wenn die Qualität wirklich so unzumutbar wäre?
Ja, wäre es. Da man normalerweise davon ausgeht, wenn man eine DVD kauft, kann man die sich auch anschauen. Es sei denn, in der Artikelbeschreibung würde stehen "Bildqualität schlecht" - dann könnte man nicht davon ausgehen und dann wäre es kein Sachmangel.
Zitat:
Was wäre eigentlich unzumutbar?
Das ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Und wenn sich die Parteien nicht einigen gibt es zur Beurteilung den unabhängigen Dritten - den Richter im Zivilprozeß.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 22:37
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: Läge hier theoretisch ein Sachmangel vor??

Also sagen wir mal so..
Der Film wäre theoretisch von 1997 und die Qualität des Bildmaterials wäre etwas "grob" aber durchaus schaubar ohne Augenkrebs davon zu bekommen

Eine Minderung des Kaufpreises wäre ja auch noch eine Option wenn sich der Käufer darauf einlässt--


Es läge aber auch durchaus im Ermessen des Verkäufers sich den Artikel zurück schicken zu lassen um den Artikel wiederum selber beim Hersteller einzuschicken oder?

Geändert von pjenfer (11.09.2008 um 22:39 Uhr).
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