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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich würde gerne eure Meinung zu folgender Frage hören: Angenommen ein Hersteller A bietet auf seiner Webseite ein Produkt an. Für weitere Informationen zu diesem Produkt verweist er auf eine externe Webseite, die einem anderen Betreiber B gehört. Auf der eigenen Webseite von A sind diese Informationen nicht verfügbar. Der Kunde ist also gezwungen die Webseite von B zu besuchen, wenn er sich über das Produkt von A informieren will. Wenn er das Produkt kaufen will, muss er sich aber an A wenden. Der Betreiber B stellt nur die Informationen zur Verfügung, aber er bietet das Produkt nicht zum Kauf an. Nun distanziert sich A auf seiner Webseite ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkter Webseiten, mit dem üblichen Standardspruch. Ist das überhaupt zulässig, dass ein Hersteller einerseits seine Kunden ausdrücklich auf eine externe Webseite verweist, sich aber andererseits davon distanziert? Angenommen auf der Webseite von B stehen Inhalte, die nach UWG abgemahnt werden könnten. Ist in diesem Fall A für die Inhalte der Webseite von B mitverantwortlich? Ich bedanke mich schon jetzt für alle Meinungen zu dieser Frage. |
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| Schau einfach mal im Forum nach dem Thema Linkhaftung und Disclaimer. Oder lies dir die Artiokel durch: http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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