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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige nur in Stichworten stellt sich Folgendes dar: - es kommt eine Rechnung über Betrag xyz wegen der Veröffentlichung eines Fotos an - besagtes Foto wurde dem WWW entnommen, nicht der Seite des Rechnungsversenders - dem Foto (verdächtige Person, der Fall ging quer durch die Medien) war zu keiner Zeit zu entnehmen, dass es (Öffentlichkeitsinteresse...) einem Copyright unterliegt - es war mit keinem Vermerk oder einem Watermark versehen, sondern steht immer noch im WWW ohne jedwede Hinweise auf ein Copyright - selbst auf den eigenen WWW-Seiten des Rechnungsabsenders, findet sich keinerlei Hinweis über eine Kostennote bei Benutzung dieses Fotos - die Rechnung traf nach 3-monatiger VÖ des Fotos im Blog ein Das bitte nur zur Kenntnisnahme. Nun fragt man sich doch, wo ein Webmaster, User oder ein Blog-Besucher ein "herrenloses" Foto verifizieren soll, zumal (nach meinem Dafürhalten) die Verantwortung (Watermark, etc.) beim Copyrightinhaber liegt, da - wie sich postum feststellen ließ - noch nicht einmal ein entsprechender Hinweis auf den Seiten des Rechnungsabsenders existiert. Wie erwähnt, der "Fall" ging quer drch die Medien und ein öffentliches Interesse ist nicht zu leugnen. Das Foto besitzt keinerlei Printqualität und ist mit 72 DPI gerade noch "erträglich". Mittlerweile wurde es aus dem Beitrag entfernt und vom Server gelöscht. Gerne würde ich hierzu andere Meinungen lesen. lG L. Spilker |
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So ist das nun mal: Wenn man anfängt Bilder zu klauen, sollte man die Konsequenzen kennen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| @ aaky, herzlichen Dank zunächst einmal für die Meinung. Irgendwie läuft die "Sache nicht rund". Denn wer bitteschön gibt nun eine Gewissheit über welchen Anspruch auch immer als tatsächlichen Beweis des Copyrights ab? In (als Beispiel...) 2 Wochen stehen erneute Ansprüche des sich dann als Urheber bezeichnende Person an und man wähnt sich in einer Zwickmühle. Tipp: auf Sätze wie Zitat:
__________________ ich arbeite daran... |
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| Zitat:
Und sicherlich kann man die Urheberschaft anzweifeln, dann ist der, der sich als Urheber ausgibt, in der Beweislast. Das befreit einen allerdings nicht von den Konsequenzen, wenn die Urheberschaft (zum beispiel anhand von originalen) nachgewiesen werden kann. Insbesondere Profifotografen können das relativ einfach. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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