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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 12:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2008
Beiträge: 3
Standard Rechnung für VÖ eines Fotos


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Hallo zusammen,

nur in Stichworten stellt sich Folgendes dar:
- es kommt eine Rechnung über Betrag xyz wegen der Veröffentlichung eines Fotos an
- besagtes Foto wurde dem WWW entnommen, nicht der Seite des Rechnungsversenders
- dem Foto (verdächtige Person, der Fall ging quer durch die Medien) war zu keiner Zeit zu entnehmen, dass es (Öffentlichkeitsinteresse...) einem Copyright unterliegt
- es war mit keinem Vermerk oder einem Watermark versehen, sondern steht immer noch im WWW ohne jedwede Hinweise auf ein Copyright
- selbst auf den eigenen WWW-Seiten des Rechnungsabsenders, findet sich keinerlei Hinweis über eine Kostennote bei Benutzung dieses Fotos
- die Rechnung traf nach 3-monatiger VÖ des Fotos im Blog ein

Das bitte nur zur Kenntnisnahme.

Nun fragt man sich doch, wo ein Webmaster, User oder ein Blog-Besucher ein "herrenloses" Foto verifizieren soll, zumal (nach meinem Dafürhalten) die Verantwortung (Watermark, etc.) beim Copyrightinhaber liegt, da - wie sich postum feststellen ließ - noch nicht einmal ein entsprechender Hinweis auf den Seiten des Rechnungsabsenders existiert.

Wie erwähnt, der "Fall" ging quer drch die Medien und ein öffentliches Interesse ist nicht zu leugnen. Das Foto besitzt keinerlei Printqualität und ist mit 72 DPI gerade noch "erträglich". Mittlerweile wurde es aus dem Beitrag entfernt und vom Server gelöscht.

Gerne würde ich hierzu andere Meinungen lesen.

lG
L. Spilker
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 14:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechnung für VÖ eines Fotos

Zitat:
Nun fragt man sich doch, wo ein Webmaster, User oder ein Blog-Besucher ein "herrenloses" Foto verifizieren soll, zumal (nach meinem Dafürhalten) die Verantwortung (Watermark, etc.) beim Copyrightinhaber liegt, da - wie sich postum feststellen ließ - noch nicht einmal ein entsprechender Hinweis auf den Seiten des Rechnungsabsenders existiert.
Genau da ist dein Irrtum, denn das ist nach deutschem Recht völlig egal. Für das Urheberrecht (so heißt das übrigens im deutschen Rechtsraum) ist die Kennzeichnung (egal wie) absolut nicht notwendig, da das Urheberrecht unabhängig davon gilt.
Zitat:
Wie erwähnt, der "Fall" ging quer drch die Medien und ein öffentliches Interesse ist nicht zu leugnen. Das Foto besitzt keinerlei Printqualität und ist mit 72 DPI gerade noch "erträglich".
Auch die Qualität, die Anzahl der Veröffentlichung (mit oder ohne Genehmigng) ist völlig egal und nebensächlich. Jede einzelne Urheberrechtsverletzung ist ein Fall für sich. Dabei ist es auch egal, wo der Verletzer des Urheberrechts das Bild her hat - entscheidend ist, das der Urheber seine Urheberschaft nachweisen kann.
Zitat:
- die Rechnung traf nach 3-monatiger VÖ des Fotos im Blog ein
Verjährungsfrist ist meines Wissens 2 Jahre. Also ist das noch ziemlich schnell gewesen.

So ist das nun mal: Wenn man anfängt Bilder zu klauen, sollte man die Konsequenzen kennen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 15:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Rechnung für VÖ eines Fotos

@ aaky,

herzlichen Dank zunächst einmal für die Meinung.

Irgendwie läuft die "Sache nicht rund". Denn wer bitteschön gibt nun eine Gewissheit über welchen Anspruch auch immer als tatsächlichen Beweis des Copyrights ab? In (als Beispiel...) 2 Wochen stehen erneute Ansprüche des sich dann als Urheber bezeichnende Person an und man wähnt sich in einer Zwickmühle.

Tipp: auf Sätze wie
Zitat:
Wenn man anfängt Bilder zu klauen.../...
sollte man verzichten, denn sie disqualifizieren den gesamten Text.
__________________
ich arbeite daran...
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 16:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechnung für VÖ eines Fotos

Zitat:
Denn wer bitteschön gibt nun eine Gewissheit über welchen Anspruch auch immer als tatsächlichen Beweis des Copyrights ab?
Relativ einfach: Man muss bei allen Werken von einem Urheberrecht ausgehen. Daraus ergibt sich: Wenn man Bilder von irgendwo nimmt (ich verzichte mal auf das Wort klauen), muss man sich sicher sein, dass der Urheber der Verwendung zugestimmt hat. Bei Bilddatenbanken gibt es hierzu entsprechende Lizenzen, die in der Regel einsehbar sind. Nimmt man das Bild aber von "irgendwo", ist die Genehmigung des Urhebers einzuholen. Und dabei spielt es keine Rolle, ob die persönliche Quelle der Urheber ist oder nicht. Die Prüfungspflicht liegt beim Verwender (ergibt sich aus dem Umkehrschluss, dass nur der Urheber das Recht hat, über die Verwendung, Veröffentlichung ... zu entscheiden).

Und sicherlich kann man die Urheberschaft anzweifeln, dann ist der, der sich als Urheber ausgibt, in der Beweislast. Das befreit einen allerdings nicht von den Konsequenzen, wenn die Urheberschaft (zum beispiel anhand von originalen) nachgewiesen werden kann. Insbesondere Profifotografen können das relativ einfach.
Zitat:
Tipp: auf Sätze wie ... sollte man verzichten, denn sie disqualifizieren den gesamten Text.
Wenn solche Ergänzungen für dich ein Kriterium der Qualität einer sonstigen Aussage sind - nun gut, damit kann (und werde) ich leben.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 16:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Rechnung für VÖ eines Fotos

Herzlichen Dank.
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