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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 17:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2008
Beiträge: 4
Standard Privat bzw. Kleinunternehmer


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Guten Tag,

Herr X möchte ein Online Produktkatalog als Publisher (Verdienst über Provision) erstellen. Die Gewinne werden für X sehr gering ausfallen, da der Traffic fehlt.
Muss Herr X trotzdem ein Gewerbe anmelden oder kann dieser als Privatperson handeln?
Wenn Herr X ein Gewerbe anmelden muss, dann als Kleinunternehmer? Muss er dies im Impressum vermerken?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 21:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Privat bzw. Kleinunternehmer

Ein Gewerbe ist erforderlich, wenn einer Tätigkeit nachgegangen wird, die langfristig auf Gewinn ausgerichtet ist - die Höhe und ob überhaupt ist dabei egal. Ich persönlich würde das hier durchaus als gegeben ansehen.
Zitat:
Wenn Herr X ein Gewerbe anmelden muss, dann als Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer ist eine Eigenschaft, keine Rechtsform. Rechtsform wäre Personengesellschaft, GbR, GmbH, ... Dafür muss sich X entscheiden. Die Kleinunternehmereigenschaft ist eine steuerliche Angelegenheit (Befreiung vom Ausweisen und Abführen der Umsatzsteuer, vereinfachte Buchhaltung).
Zitat:
Muss er dies im Impressum vermerken?
Es muss spätestens auf Angeboten, Bestätigungen, Rechnungen vermerkt sein, dass X keine MWSt. ausweist.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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