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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Person K fragt den V ob den Versand von K selbst organisiert werden darf. K schickt ein Etikett an V. V würde es Kleben auf das Paket und zu Post bringen. Wenn V nicht damit einverstanden ist, wird K ihn selbstverständlich die angegebene Versandkosten bezahlen (bezahlen sind 15 Euro mit K. Vorschlag während das nur 6,10). V reagiert mit Drohung: Wenn K nicht den Gesamtbetrag bezahlen wird, wird sofort Anwalt eingeschaltet. OK. Das wäre kein Problem für K. (gen Gesamtbetrag zu bezahlen). Aber er hätte auch eine nettere Antwort erwartet. K Bezahlt das Geld. Geld wird bezahlt, aber etwas später, weil in AB einige Sachen nicht richtig waren (was sich allerdings erst nach dem Kauf rausstellte). Nun vergeht ca. 1 Woche. V reagiert nicht mehr auf E-Mail und K. hat keine Ware erhalten. Angenommen, es würde in diesen Fall so ablaufen. K geht zu Polizei und erstattet eine Anzeige wegen Betruges. V wird vorgeladen, entschuldigt sich bei Polizisten gibt irgendein Grund ein (weswegen die Ware nicht versendet werden konnte) und versendet anschließend die Ware. Ist somit die Anzeige wegen Betruges fallen gelassen? Oder kann K diese Angelegenheit an Staatsanwaltschaft übergeben. |
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Zitat:
Aber unter normalen Umständen wird das Verfahren eingestellt, wen keine Anhaltspunkte für Betrug gegeben sind (Betrug verlangt schließtlich Vorsatz und die Schädigung des Vermögens eines anderen - wenn da snicht [mehr] gegeben ist, liegt kein Betrug vor). K könnte jetzt aber, unabhängig von dem Strafverfahren, zivilrechtlich gegen V vorgehen, wenn ein Schaden entstanden ist (entgangener Gewinn o.ä.). Die Begründung bei den Ermittlungsbehörden, warum die Ware nicht versandt wurde, ist ein guter Beweis, das es nicht so war.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Angenommen, es würden folgende Gründe gnannt: -V war in Krankenhaus (hat aber keine Beweise) -V hat das Vergessen -V ist sauer auf V und will nicht liefern (weil es ein Streik zwischen V und K gbit). Wie ist ihre Meinung. Würde die Anzeige fallen gelassen? Geändert von Benutzer_JH (14.09.2008 um 19:56 Uhr). |
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| Kommt draauf an, wie glaubhaft V das darlegt. Ich könnte mir aber schon vorstellen, das es hier nicht weiter verfolgt wird, weil kein allgemeines Interesse vorliegt (Straftat=Betrug=gesellschaftliche Strafe) und die Angelegenheit nach dieser Aussage auch zivilrechtlich geklärt werden kann.
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