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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2008, 12:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 1
Standard Widerrufsrecht


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Hallo,

angenommen eine Person kauft im Internet Ware, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist zusammen mit Ware, für die das Widerrufsrecht gilt.
Die Ware wird nicht zugestellt und an den Verkäufer postwendend retourniert, da die Person abgeblich nicht anzutreffen war.

Kann sich der Verkäufer weigern, den kompletten Preis zu erstatten (also auch den, der Ware, für die das Widerrufrecht zutrifft), da der Käufer nicht anzutreffen war?
Was passiert, wenn der Käufer angibt, er war am Zustelltag zu Hause? Wer ist hier in der Beweispflicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2008, 15:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerrufsrecht

Zitat:
Was passiert, wenn der Käufer angibt, er war am Zustelltag zu Hause? Wer ist hier in der Beweispflicht?
Der Verkäufer bzw. die beauftragte Spedition, das zu diesem Zeitpunkt ausgeliefert werden sollte und der Käufer, dass er zu diesem Zeitpunkt anwesend war. Also jeder das, was für ihn günstig ist.
Zitat:
Kann sich der Verkäufer weigern, den kompletten Preis zu erstatten (also auch den, der Ware, für die das Widerrufrecht zutrifft),
Ja, da es sich hierbei nicht um einen Widerruf handelt. Ein nicht zugestelltes Paket ist nicht mit einem Widerruf gleichzusetzen, da der Käufer dieses Recht aktiv ausüben muss. Sprich, der Käufer muss den Widerruf erklären (das könnte aber auch durch Verwiegerung der Annahme erfolgen - die allerdings auch erklärt werden muss), nur dann ist es auch einer.
Für den Verkäufer stellt das somit eher eine Verletzung der Pflicht des Käufers dar, die Ware abzunehmen (BGB § 433). Somit muss er keine Kosten erstatten, im Gegenteil, er kann sogar Ersatz von Auifwendungen (z.B. Lagerung) und Schadensersatz (Ware ist eventuell untergegangen) verlangen.
Damit müsste der Käufer nachweisen, dass er nicht daran Schuld ist - in Verbindung mit dem Nachweis der versuchten Zustellung (siehe oben)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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