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Was passiert, wenn der Käufer angibt, er war am Zustelltag zu Hause? Wer ist hier in der Beweispflicht?
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Der Verkäufer bzw. die beauftragte Spedition, das zu diesem Zeitpunkt ausgeliefert werden sollte und der Käufer, dass er zu diesem Zeitpunkt anwesend war. Also jeder das, was für ihn günstig ist.
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Kann sich der Verkäufer weigern, den kompletten Preis zu erstatten (also auch den, der Ware, für die das Widerrufrecht zutrifft),
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Ja, da es sich hierbei nicht um einen Widerruf handelt. Ein nicht zugestelltes Paket ist nicht mit einem Widerruf gleichzusetzen, da der Käufer dieses Recht aktiv ausüben muss. Sprich, der Käufer muss den Widerruf erklären (das könnte aber auch durch Verwiegerung der Annahme erfolgen - die allerdings auch erklärt werden muss), nur dann ist es auch einer.
Für den Verkäufer stellt das somit eher eine Verletzung der Pflicht des Käufers dar, die Ware abzunehmen (BGB § 433). Somit muss er keine Kosten erstatten, im Gegenteil, er kann sogar Ersatz von Auifwendungen (z.B. Lagerung) und Schadensersatz (Ware ist eventuell untergegangen) verlangen.
Damit müsste der Käufer nachweisen, dass er nicht daran Schuld ist - in Verbindung mit dem Nachweis der versuchten Zustellung (siehe oben)