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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 15.09.2008, 09:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Cool Zivilrecht oder Strafrecht bei Nichtzahlung (mehrere Fälle)


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Hallo,

Fall A:
angenommen V verkauft ein Gegenstand bei Ebay. K kauft diesen Gegenstand und V bekommt eine E-Mail, das der K die Zahlung vornehmen wird.

Fall B:
angenommen V verkauft ein Gegenstand bei Ebay. K kauft diesen Gegenstand schickt den V ein Screenshot von der Überweisung an V

In Fall A und B wird die Ware an K versendet aber die Zahlung kommt niemals an.

Kann V den K Betrug vorwerfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2008, 16:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zivilrecht oder Strafrecht bei Nichtzahlung (mehrere Fälle)

Nicht von diesen dürftigen Aussagen aus.
Zitat:
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
- Zum einen muss Absicht vorliegen. Wenn K nicht schuld ist, das kein Geld ankommt (weil K zum beispiel im Krankenhaus lag, K aus Versehen eine falsche Kontonummer asngegeben hat ...), kann kein Betrug vorliegen
- der Vermögensvorteil muss rechtswidrig sein. Könnte man von ausgehen, wenn K seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Allerdings müsste man hier auch sehen, ob K tatsächlich schon in Verzug ist.
- K muss auch betrogen haben. Wenn er also einfach nicht gezahlt hat, und das auch nicht behauptet (Fall A), unterdrückt oder entstellt er keinen Tatsachen. Und wenn der Ausdruck auch richtiog ist (nur eben irgendwas nicht gestimmt hat) hat er auch nicht betrogen. Das müsste also auch geklärt werden.

Und durch die Anzeige bekommt V sein Geld auch nicht, er muss sowieso zivilrechtlich gegen K vorgehen, aber das Thema hatten wir schon.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2008, 20:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Zivilrecht oder Strafrecht bei Nichtzahlung (mehrere Fälle)

Zitat:
Und durch die Anzeige bekommt V sein Geld auch nicht, er muss sowieso zivilrechtlich gegen K vorgehen, aber das Thema hatten wir schon.
Das ist auch richtig. Mir war in diesen beiden Fällen sofort klar das es sich hier um Zivilverfahren handelt.

Bloß in Fal B

Zitat:
Fall B:
angenommen V verkauft ein Gegenstand bei Ebay. K kauft diesen Gegenstand schickt den V ein Screenshot von der Überweisung an V
Hier würde der V sehen, ob die Bankdaten richtig sind... und wenn die Bankdaten richtig wären und immer noch kein Geld angekommen ist. Dann ist etweder (A. manipuliertes Bild oder B. die ÜBerweisungsscreenshot wurde erstellt um die Überweisung darzustellen. Aber das Geld konnte sofort nach Überweisung zurückgebucht worden sein (das wäre möglich z.B. wenn sofort ein Anruf an die eigene Bank geschieht).

Wäre dann der Fall B ein Betrug?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2008, 21:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zivilrecht oder Strafrecht bei Nichtzahlung (mehrere Fälle)

Zitat:
Bloß in Fal B
Bei Fehlern ist wohl klar - kann ja mal passieren.
Und sonst müsste man sehen: Ist es nur das Formular, wo die Daten eingetragen sind oder ist es eine Bestätigung. Soviel ich weiß kann man Überweisungen nicht so einfach rückgängig machen, bei Lastschriften ist das so.
Und wenn es dann eine Fälschung ist, ist immer noch der Beweischarakter eines solchen Screenshots fragwürdig.
Ich persönlich würde als V darauf nicht reagieren, da es nie eine Bestätigung ist (jeder weiß, wie einfach sowas manipuliert werden kann). Die FRage ist also, wie gutgläubug war V.

Sicherlich könnte das dann als Betrug beurteilt werden, nur inwieweit daraufhin tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist fraglich (gesellschaftliches Interesse, Auslastung der Ermittlungsbehörden ...)
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