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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Folgende Konstellation A und B sind Freunde und machen keinen Vertrag A bittet B um Hilfe beim bauen einer Website fuer einen Shop B designt nach Vorgabe von A, A registriert diew webseite auf seinen Namen A und B fotografieren gemeinsam Produkte mit Bs Kamera, die A verkauft A bezahlt B fuer seine Arbeit vergleichsweise viel, aber B will immer mehr und macht selbstaendig Aenderungrn an A's Site, die dieser gar nicht will A hat irgendwann die Nase voll von B und macht seine eigene, komplett neue Site, wo er die gemeinsam gemachten Produktbilder und ein an B in Aufftrag gegebenes und bezahltes Logo weiterverwendet B verklagt A auf Urheberrechtsverletzung A verklagt B auf Geschaeftsschaedigung A bleibt gelassen, da er vorher selbst einen prozess verliert, in dem eine von B erstellte Fotomontage die auf einer anderen website einfach uebernommen wird, vom Gericht als "nicht schutzfaehig" eingestuft wird Frage: Kann B A verklagen ? Wer ist bei Produktbildern Urheber? Derjenige der die Raw files mit exif Daten besitzt Beide? Sind Produktbilder ueberhaupt schutzfaehig? Was wenn A die Bilder neu macht? Danke |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen dank fuer die schnelle einschaetzung! Zitat: Wer ist bei Produktbildern Urheber? Zitat Wenn nichts anderes vereinbart ist (zum beispiel Auftragswerke) derjenige, der die Bilder erstellt hat. FRAGE; Was ist ein Auftragswerk? Wenn A B sagt, hoer zu fotografiere mir mal das produkt oder mache mir mal ein logo? Zitat: Es gibtz auch sogenannte Miturheber, das ist dan, wenn beide an der Erstellung der Bilder mitgewirkt haben. frage was folgt daraus, wenn A Miturheber ist und die Bilder zusammen mit B gemacht hat? Zitat: Zitat Eine Urheberschaft gibt es immer. Und die kann auch geltend gemacht werden. Eine "Schutzfähigkeit" würde ich eher im Markenrecht sehen. Micht würde interessieren, ob die vom Gericht gemachte Einschätzung "nicht schutzfähig" sich tatsächlich auf das Urheberrecht bezog. Denn das würde ja bedeuten, das die Bilder gar keine Werke im Sinne des Urheberrechts darstellen würden ->Im Konkreten fall hat ein Portal ei Bild von As site weiterbenutzt, welches eine fotomontage zweier produkte war. die von b erstellt wurde das gericht sprach zwar schon stoererhaftung des portals, stellte aber in zweifel ob A das Bild ueberhaupt fuer sich alleine beanspruchen kann und A verlor den Prozess nach berufung |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Der Auftraggeber hat vielleicht (hoffentlich) ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen, aber Urheber ist er nie. Zitat:
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Wenn's nicht urheberrechtlich geschützt ist, ist es nicht urheberrechtlich geschützt. Dann käme höchstens noch das UWG mit einer unzulässigen Leistungsübernahme in Betracht.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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