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| Anzeige Aber noch etwas: Wenn eine Firma jemanden gestern Abend eine E-Mail mit einer Rechnung zugesandt hätte und der Empfänger diese heute morgen lesen, den Betrag überweisen würde und heute um 14Uhr sämtliche Leistungen die diese Firma diesem gegenüber erbringt eingestellt sein würden und man eine weitere E-Mail mit 1.Mahnung und einer Bearbeitungsgebühr von 7,50€ in seiner E-Mail hätte, könnten die das einfach so machen? Zwischen Rechnung und Mahnung würden also nicht einmal 24Stunden liegen. |
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| Nein, das wäre unzulässig, incl. der Mahngebühren. Der Gläubiger kann ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit einer Forderung (Zahldatum auf Rechnung, ansonsten spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt, wenn darauf hingewiesen wurde) zwar unverzüglich mahnen, doch um Mahngebühren oder gar die Einstellung seiner Leistung begründen zu können, muss sich der Schuldner in Verzug befinden. Das ist er regelmäßig nach Ablauf einer angemessenen Frist, die in der 1. Mahnung od. Zahlungserinnerung vom Gläubiger zu benennen ist. Es gibt dazu Ausnahmen, nämlich in den Fällen des § 286 Abs. 2 Ziff. 1-4 BGB: 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. In diesen Fällen würde der Verzug auch ohne Mahnung eintreten. Aber nach deinen Schilderungen dürfte das ausscheiden. |
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| Danke für die rasche Antwort. Die Ausnahmen habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Was wäre wenn der Hoster mir mitteilen würde, das die Leistungen erst wieder aufgenommen werden wenn der Rechnungsbetrag inklusive des Mahnbetrages überwiesen würde? Bzw. wie würde sich obiges Gebilde ändern, wenn der Hoster eine Einzugsermächtigung hat, das Konto aber nichtmehr existiert? Geändert von CRAZyBUg (20.09.2008 um 14:44 Uhr). |
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| Handelt es sich denn um regelmäßige und im Betrag gleichbleibende Beträge? Werden diese monatlich regelmäßig in Rechnung gestellt? Was sind auf den Rechnungen für Zahlungshinweise angegeben? |
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| Die Rechnung tritt 1mal pro Jahr auf, jeweils im Vorraus für das nächste Jahr. Zu den Zahlungshinweisen wäre folgendes angegeben: Zahlungsbeginn: Zahlbar nach erhalt der Rechnung Zahlungsart: per Bankeinzug Grüße |
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