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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Bestenfalls eine Rechschutzversicherung, die deine Anwaltskosten für die Prüfung der Abmahnung übernehmen könnte. Ansonsten gibt es keine Versicherung für etwas, was man vorsätzlich oder zumindest fahrlässig tut.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, macht es für einen Kleingewerbetreibenden (Umsatz kleiner 100000E/J) mit Onlineshop Sinn eine Rechtsschutzversicherung für eben solche Möglichkeiten abzuschliessen? Eine einzige Zahlung von etwa 5000Euro könnte manchem schon "das Genick brechen", da ja noch eigene Anwaltkosten fällig werden (es sei denn man versucht es ohne Anwalt was bekanntlich ein sicheres Scheitern bedeutet). Gibt es Rechtsschutzversicherungen für solche Betriebe oder sind die Kosten ev. so hoch, dass sich eine solche nicht wirklich rechnet? Darf ich nach Empfehlungen fragen? LG. Petra |
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| Gewerbliche RV sind meiner Kenntnis nach unverhältnismäßig hoch. Die beste Versicherung ist, einen Anwalt mit der Prüfung in regelmäßigen Abständen oder dauerhaft zu beauftragen. Abgesehen davon, dass das Betriebsausgaben sind, kann man ziemlich sicher sein, alles richtig gemacht zu haben. Und in einem Streitfall kann der Anwalt dann auch gleich weiter helfen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die rasche und richtungsweisende Antwort. Demnach ist es wichtiger sich den Anwalt seines Vertrauens zu "sichern" als sich mit fragwürdigen "Medikamenten" einzudecken (im übertragenen Sinne). LG. Petra Geändert von petrar (04.02.2010 um 09:01 Uhr). |
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