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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 07:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2008
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Teamspeakmitschnitte veröffentlichen


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Hallo habe leider nichts vergleichbares hier im Forum gefunden deshalb die Frage.

Angenommen person A würde von Person B und C eine Teamspeakaufnahme (Sprachaufnahme) anfertigen ohne diese darüber zu informieren.
(nur zur info Person A wäre auf dieser Aufnahme auch zu hören)
Person A würde nun diese Teamspeakaufnahme auf seiner Website zum Download bereit stellen ohne eine Einverständnisserklärung von Person B und C dafür einzuholen.

Darf Person A diese Teamspeakaufnahme auf seine eigene Website oder andere wie z.B. "youtube" oder ähnliches frei zur verfügung stellen ?

Wie sehen in diesem Fall die rechtlichen Konsequenzen aus sofern dies nicht erlaubt ist?

Bitte Antworten mit Paragraphen zum besseren Verständniss.

Vielen Dank im vorraus.

Geändert von wussel (22.09.2008 um 07:46 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 13:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Teamspeakmitschnitte veröffentlichen

Um ihnen ganz einfach zu Antworten.

Sind Sie auch erfreut, wenn man teamspeakaufnahmen ohne ihres wissens macht,auch diese Veröffentlicht ?

bestimmt nicht!

Nach meines wissen dürfen nur Aufnahmen egal vom Telefon und allgemein,
nur mit zustimmung des jeweiligen tätigen.

Sie verletzen die privatsfähre


verständlich ?

Zitat:
Zitat von wussel Beitrag anzeigen
Hallo habe leider nichts vergleichbares hier im Forum gefunden deshalb die Frage.

Angenommen person A würde von Person B und C eine Teamspeakaufnahme (Sprachaufnahme) anfertigen ohne diese darüber zu informieren.
(nur zur info Person A wäre auf dieser Aufnahme auch zu hören)
Person A würde nun diese Teamspeakaufnahme auf seiner Website zum Download bereit stellen ohne eine Einverständnisserklärung von Person B und C dafür einzuholen.

Darf Person A diese Teamspeakaufnahme auf seine eigene Website oder andere wie z.B. "youtube" oder ähnliches frei zur verfügung stellen ?

Wie sehen in diesem Fall die rechtlichen Konsequenzen aus sofern dies nicht erlaubt ist?

Bitte Antworten mit Paragraphen zum besseren Verständniss.

Vielen Dank im vorraus.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 13:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Teamspeakmitschnitte veröffentlichen

Als Grundlage könnte hier § 201 StGB dienen (da finden sich dann auch die Strafen)
Zitat:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
...
(4) Der Versuch ist strafbar.
...
Voraussetzung für die Veröffentlichung wäre also entweder es ist öffentlich gesprochen - was ich nicht sehen würde, da der Teilnehmerkreis definiert war - oder es müsste ein berechtigtes öffentliche Interesse bestehen. Würde ich auch nicht sehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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