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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 12:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7
Frage Urheberrecht Programm in anderer Sprache


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A betreibt eine gewerbliche Homepage mit einem Webdesign-Kostenrechner in Javascript. Länge des Textes auf dieser Seite: 447 Wörter. Der Kostenrechner kalkuliert nach Eingabe von 18 Paramtern die wahrscheinlichen Kosten für die zu erstellende Homepage. Die Eingabe erfolgt via Dropdowns, Checkboxen und Radiobuttons mit vordefinierten Werten. Der Programmieraufwand lag bei ca. 50 Stunden. Die Seite wird ab 2004 in Archive.org gelistet, Tester des Programms können Urheberschaft zu diesem Zeitpunkt bestätigen.

B betreibt eine gewerbliche Homepage mit einem sehr ähnlichen Webdesign-Kostenrechner in PHP. Der Programmcode ist nicht einzusehen. Vom Text auf dieser Seite wurden 360 Wörter 1:1 von A's Seite kopiert, die restlichen 87 größtenteils sinngemäß gleich umformuliert. Die Eingabemöglichkeiten für den Rechner sind größtenteils gleich (Benennung, Anordnung, Auswahlmöglichkeiten, voreingestellte Werte, Optionsboxen). Diese Inhalte sind mindestens einige Monate, vermutlich bis zu 2 Jahre online.

A hat B abgemahnt. B gesteht telefonisch eine "Inspiration" von A's Kostenrechner und nimmt den eigenen Offline. Danach weigert sich B den von A geforderten Schadensersatz (geltend gemacht nach Lizenzanalogie) nebst Beteiligung an den Anwaltskosten zu bezahlen.

Fragen:

1) Wie schätzen Sie den Verkehrswert / Schadensersatz an?
2) Wird die geistige Schöpfungshöhe für die einzelnen Bestandteile Text / Ausführung, Anordnung und System des Rechners erreicht?
3) Ist eine Abmahung auch für dem hinter dem Programm stehenden von JS in PHP umgeschriebenen und nicht mehr einzusehenden Code möglich?
4) Wie beurteilen Sie die Chancen von A in einem Gerichtsverfahren?

Vielen Dank
Frank Woelky
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 13:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht Programm in anderer Sprache

Ich fang mal von hinten an
Zitat:
4) Wie beurteilen Sie die Chancen von A in einem Gerichtsverfahren?
Eher gering.

Und zu den anderen 3 Fragen: Programme und Ideen selbst sind nicht schutzfähig - es sei denn, es sind Patente darauf angemeldet. Und auf ein Javascript wird es (in der EU nach gegenwärtiger Rechtslage) kein Patent geben.
Es könnte also bestenfalls Urheberrecht auf ein Werk bestehen, die Frage ist nur, was sollte dieses Werk sein. Die Anordnung der Felder, die Bezeichnungen? Sehr unwahrscheinlich.
Und selbst wenn, eine "Inspiration" ist nach Urheberrecht durchaus erlaubt. Auch dürfte es kaum möglich sein, für bestimmte Feldbezeichnungen einen Schutz zu erlangen, "Anzahl der zu erstellenden Webseiten" kann man kaum anders formulieren, und warum sollte man auch, derartige Bezeichnungen sind nicht geschützt.
Und ich weiß, dass man Skripte von Javascript nicht einfach nach PHP übernehmen kann - somit würde ich keinen "Diebstahl" sehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 19:23
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Urheberrecht Programm in anderer Sprache

Zitat:
Und zu den anderen 3 Fragen: Programme und Ideen selbst sind nicht schutzfähig - es sei denn, es sind Patente darauf angemeldet. Und auf ein Javascript wird es (in der EU nach gegenwärtiger Rechtslage) kein Patent geben.
So ganz richtig ist das meiner Ansicht nicht. Software ist schon nach dem Urheberrecht schützbar. Frage ist eben, haben wir hier eine Software i.S.d. UrhG? Leider habe ich keinen Kommentar bei mir Zuhause und mein Mitbewohner (der studiert Informatik und dürfte es wissen) ist auch nicht da, aber aus dem Stehgreif würde ich so manches Ergebnis mit Java schon als Software sehen, sofern es über ein "Hello World" hinauskommt (was "jeder" hätte programmieren können, ist eher weniger geschützt, Stichwort „eigene geistige Schöpfung“ ). Von daher wäre eine Übernahme von Teilen des Quellcodes m.E. zustimmungspflichtig. Nicht geschützt sind jedoch die einem Computerprogramm zu Grunde liegenden Ideen und Grundsätze, das wäre dann nur mit Hilfe von Softwarepatenten möglich, geschützt wird lediglich die Ausgestaltung des geistigen Inhalts.

Was m.E. nicht schützbar ist, wäre die Anordnung und die "Bezeichnung", auf die kann man durchaus immer wieder kommen, auch ohne Vorlage. Zumal eine "Inspiration" auch vom UrhG ermöglicht wird, im Rahmen der freien Benutzung. Hierbei müsste aber das Original vollkommen verblassen. Einzig wenn das Design und die Bezeichnungen so ausgefallen und originell sind, könnte man m.E. einen Schutz bejahen, aber das halte ich jetzt mal für unwahrscheinlich.

Auf die Fragen 1-4 kann man so nicht eingehen, das hängt meiner ansicht vom Einzelfall ab. Mit dem sollte sich aber ein Anwalt beschäftigen.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 11:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7
Standard AW: Urheberrecht Programm in anderer Sprache

Herzlichen Dank für die Antworten! Dann bleibt nur noch Punkt 1 und 2: Verkehrswert / Schadensersatz für die kopierten Texte. 360 Wörter 1:1, 87 sinngemäß gleich / ähnlich. Nutzungsdauer mindestens einige Monate bis zu 2 Jahre.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.09.2008, 12:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrecht Programm in anderer Sprache

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ich fang mal von hinten anEher gering.

Und zu den anderen 3 Fragen: Programme und Ideen selbst sind nicht schutzfähig - es sei denn, es sind Patente darauf angemeldet.
Das ist falsch.

Guckst Du:

Zitat:
§ 69a UrhG Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt.

Ob Javascript überhaupt eine "Programmsprache" ist oder nicht, darüber habe ich von IT-Experten und Informatikern schon die unterschiedlichesten Ansichten gehört. HTML gilt wohl nicht als "Programmsprache", Javascript schon. Eine in Javascript geschriebene Funktion könnte also wohl durchaus ein "Programm" im Sinne des UrhG sein. Wäre ggf. durch Fachleute zu klären.

Zitat:
Es könnte also bestenfalls Urheberrecht auf ein Werk bestehen, die Frage ist nur, was sollte dieses Werk sein.
Ein Software-Programm. Oder auch das Layout der Website. Zum Beispiel.

Zitat:
Auch dürfte es kaum möglich sein, für bestimmte Feldbezeichnungen einen Schutz zu erlangen
Das dürfte wohl unmöglich sein, es sei denn, man erfände dafür etwas, das man als Marke anmelden kann. Man sollte aber immer Amazons "One-Klick"-Patent im Hinterkopf haben...
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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