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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige B betreibt eine gewerbliche Homepage mit einem sehr ähnlichen Webdesign-Kostenrechner in PHP. Der Programmcode ist nicht einzusehen. Vom Text auf dieser Seite wurden 360 Wörter 1:1 von A's Seite kopiert, die restlichen 87 größtenteils sinngemäß gleich umformuliert. Die Eingabemöglichkeiten für den Rechner sind größtenteils gleich (Benennung, Anordnung, Auswahlmöglichkeiten, voreingestellte Werte, Optionsboxen). Diese Inhalte sind mindestens einige Monate, vermutlich bis zu 2 Jahre online. A hat B abgemahnt. B gesteht telefonisch eine "Inspiration" von A's Kostenrechner und nimmt den eigenen Offline. Danach weigert sich B den von A geforderten Schadensersatz (geltend gemacht nach Lizenzanalogie) nebst Beteiligung an den Anwaltskosten zu bezahlen. Fragen: 1) Wie schätzen Sie den Verkehrswert / Schadensersatz an? 2) Wird die geistige Schöpfungshöhe für die einzelnen Bestandteile Text / Ausführung, Anordnung und System des Rechners erreicht? 3) Ist eine Abmahung auch für dem hinter dem Programm stehenden von JS in PHP umgeschriebenen und nicht mehr einzusehenden Code möglich? 4) Wie beurteilen Sie die Chancen von A in einem Gerichtsverfahren? Vielen Dank Frank Woelky |
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| Ich fang mal von hinten an Zitat:
Und zu den anderen 3 Fragen: Programme und Ideen selbst sind nicht schutzfähig - es sei denn, es sind Patente darauf angemeldet. Und auf ein Javascript wird es (in der EU nach gegenwärtiger Rechtslage) kein Patent geben. Es könnte also bestenfalls Urheberrecht auf ein Werk bestehen, die Frage ist nur, was sollte dieses Werk sein. Die Anordnung der Felder, die Bezeichnungen? Sehr unwahrscheinlich. Und selbst wenn, eine "Inspiration" ist nach Urheberrecht durchaus erlaubt. Auch dürfte es kaum möglich sein, für bestimmte Feldbezeichnungen einen Schutz zu erlangen, "Anzahl der zu erstellenden Webseiten" kann man kaum anders formulieren, und warum sollte man auch, derartige Bezeichnungen sind nicht geschützt. Und ich weiß, dass man Skripte von Javascript nicht einfach nach PHP übernehmen kann - somit würde ich keinen "Diebstahl" sehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Was m.E. nicht schützbar ist, wäre die Anordnung und die "Bezeichnung", auf die kann man durchaus immer wieder kommen, auch ohne Vorlage. Zumal eine "Inspiration" auch vom UrhG ermöglicht wird, im Rahmen der freien Benutzung. Hierbei müsste aber das Original vollkommen verblassen. Einzig wenn das Design und die Bezeichnungen so ausgefallen und originell sind, könnte man m.E. einen Schutz bejahen, aber das halte ich jetzt mal für unwahrscheinlich. Auf die Fragen 1-4 kann man so nicht eingehen, das hängt meiner ansicht vom Einzelfall ab. Mit dem sollte sich aber ein Anwalt beschäftigen.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Herzlichen Dank für die Antworten! Dann bleibt nur noch Punkt 1 und 2: Verkehrswert / Schadensersatz für die kopierten Texte. 360 Wörter 1:1, 87 sinngemäß gleich / ähnlich. Nutzungsdauer mindestens einige Monate bis zu 2 Jahre. |
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| Zitat:
Guckst Du: Zitat:
Ob Javascript überhaupt eine "Programmsprache" ist oder nicht, darüber habe ich von IT-Experten und Informatikern schon die unterschiedlichesten Ansichten gehört. HTML gilt wohl nicht als "Programmsprache", Javascript schon. Eine in Javascript geschriebene Funktion könnte also wohl durchaus ein "Programm" im Sinne des UrhG sein. Wäre ggf. durch Fachleute zu klären. Zitat:
Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: programm, sprache, urheberrecht |
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