| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Meine Frage: Wenn man eine in Zukunft für Nichtkunden kostenpflichtige Ware anbietet (beispielsweise ein Buch oder ähnliches) diese aber (wegen Neuerscheinung) an die ersten 1000 User (mal angenommen, der daran gebundene Service ist kostenlos) verschenkt, hat das dann Gewinnspielcharakter und ist an dementsprechendes Recht gebunden? Beispiel: eine kostenlose Kleinanzeigenseite verschenkt an die ersten 1000 Anmeldungen einen Stadtführer, der normalerweise 5 Euro kosten würde. Vielen Dank im voraus! |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Screenshot aus Online-Rollenspiel - eigene schöpferische Leistung? | MathiasL. | Urheberrecht | 3 | 12.08.2008 16:31 |
| kostenlose Leistung ohne AGB | Elradon | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 27.11.2007 09:17 |
| Domainname bei selber Leistung-nur leicht verändert | Taurus | Domain-Recht | 1 | 01.11.2007 12:19 |
| |