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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 25.09.2008, 12:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 1
Standard Giveaway bei Inanspruchnahme einer Leistung


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Hallo ins Forenrund!
Meine Frage:
Wenn man eine in Zukunft für Nichtkunden kostenpflichtige Ware anbietet (beispielsweise ein Buch oder ähnliches) diese aber (wegen Neuerscheinung) an die ersten 1000 User (mal angenommen, der daran gebundene Service ist kostenlos) verschenkt, hat das dann Gewinnspielcharakter und ist an dementsprechendes Recht gebunden?

Beispiel: eine kostenlose Kleinanzeigenseite verschenkt an die ersten 1000 Anmeldungen einen Stadtführer, der normalerweise 5 Euro kosten würde.

Vielen Dank im voraus!
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