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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2008, 20:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Vorgehensweise des Käufers wenn Ware nicht kommt

Hi nochmal......

Also von welcher Seite sollte man das Pferd nun aufzäumen.?
1) Mahnung mit Fristsetzung von 10 Werktagen oder.?

Was aber folgt dann.? Kann der Käufer dann schon mit Hilfe eines Anwalts
die Rückabwicklung und oder die Rückzahlung des Bietbetrages verlangen. ?
Wie ist es mit Schadensersatz, könnte man diesen auch geltend machen.?


Viele Grüße
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