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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige nehmen wir folgende Situation an: A: privater Käufer B: privater Verkäufer A ersteigert einen Artikel für einen höheren Betrag, ca. 450€. A ist etwas leichtsinnig, da er beim ersteigern nicht beachtet, dass B erst seit kurzem angemeldet ist und noch keine anderen Bewertungen hat. Nach Ende der Auktion meldet sich B sehr schnell und drängelt auf baldige Überweisung. Nahezu merhmals täglich schreibt B emails, dass sobald die Überweisung angekommen ist, der Artikel versendet wird, dass sich A gefälligst melden solle usw. Nachdem A nach ca. 3 Tagen überwiesen hat, hört er von B nichts mehr. Dies bereits über 7 Tage. A frägt noch 2mal nach, ob der Artikel denn nun schon versendet wurde. Keine Antwort von B folgt. A wirds langsam zu bunt und er schreibt eine email via ebay-system, dass B noch 5 Werktage Zeit hat, sich entweder per email rückzumelden oder den Artikel zu schicken. Nach Ablauf dieser Frist droht A mit: - das Problem wird bei Ebay gemeldet - B erhält eine schlechte Bewertung - A erstattet eine Anzeige wegen Betrugs - A schaltet seinen Anwalt ein, um den überwiesenen Betrag zurückzufordern Ist diese Vorgehensweise sinnvoll? Reicht die Fristsetzung über email oder soll A ein Einschreiben an B senden? Wie soll A weiter vorgehen, wenn nach Ablauf der Frist weder der Artikel gekommen ist noch sich B gemeldet hat? Zuerst zur Polizei gehen, Anzeige erstatten und dann Anwalt kontaktieren? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist er dabei vorgegangen? Wie hoch sind die Chancen, dass A das Geld wieder bekommt? Dass A via Telefon B kontaktiert scheidet aus, da B nur seine Adresse bei Ebay hinterlegt hat. Bei weiteren Recherchen fällt auf, dass der selbe Artikel (99% identische Artikelbeschreibung + gleiches Foto) auch auf 2 anderen Auktionshäusern versteigert wurde. Der Artikelstandort ist dabei jedesmal der gleiche. Die Versteigerer waren auch jedes mal Mitglieder, die noch keine Bewertungen hatten und erst kürzlich angemeldet waren. A hat den Verdacht auf einen Betrüger reingefallen zu sein. Soll er gleich zur Polizei gehen? Vielen Dank im Voraus Geändert von retakal (25.09.2008 um 17:53 Uhr). |
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| Genau genommen könnte B bereits in Verzug sein mittels Selbstmahnung. B zusätzlich eine Mahnung per Einschreiben mit Rücktrittsandrohung zu schicken, ist dennoch nicht verkehrt (Übergabeeinschreiben). Eine Strafanzeige wäre mit diesen Fallumständen sicherlich früh angezeigt, da sich der Verdacht eines Betrugs etwas aufdrängt. Ein Anwalt bringt ohne wirksam erklärten Rücktritt außer Kosten nichts, denn ohne wirksamen Rücktritt besteht auch kein Anspruch auf Kaufpreiserstattung. |
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| Danke schonmal für deine Antwort. Das bedeutet, dass A nun ein Einschreiben schicken soll, in dem steht, dass B nochmals eine Frist bekommt. Falls der Artikel dann bis zum Zeitpunkt X nicht da ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück und verlangt sein Geld wieder? Wie is die Begründung von A? Gibts da ein Gesetz, dass man - wenn man zu lange auf die Ware wartet, zurücktreten kann? |
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| Hi ........das mit dem Rücktritt wegen zu langer Wartezeit würde mich auch mal interessieren.! Wie lange ist es dem Käufer zuzumuten auf die Ware zu warten.? Wie ist das genaue Prozedere um einen " wirksamen Rücktritt " zu erreichen ( Mahnung bzw. Fristen etc.) .!?!? Viele Grüße |
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| Eine gesetzliche Frist gibt es dabei nicht. Die ist immer den Umständen entsprechend am Einzelfall zu entscheiden. Es könnten ja durchaus beim Verkäufer persönliche Gründe vorliegen, die einen schnellen Versand verhindern (Krankheit ...) Würde das Gesetz hier eine Frist vorschreiben wäre es ganz schön unfair. Deswegen sollte man in einer Mahnung auch eine angemessene Frist setzen (die im allgemeinen bei 10-14 Tagen liegt) und dann braucht es keiner weiteren Frist. Wenn der Käufer aber X Wochen wartet bevor er sich überhaupt rührt, ist das sein Problem.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: betrug, ebay |
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