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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 25.09.2008, 16:00
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Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 6
Standard Rücktritt vom Internetvertrag


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Wenn man sich eine Internetleitung legen lassen will dann kommt ja normalerweise ein Paar wochen nach der Bestellung ein Techniker zu einem nach Hause und schließt das Gerät an. Wie ist das wenn dieser da gewesen ist und es nicht hinbekommen hat das der W-Lan-Router funktioniert und angibt das die Leitung nicht funktioniert? Somit ist der Anschluss ja nicht an dem vereinbarten Anschlusstermin erfolgt -> Entsteht dadurch das Recht vom Vertrag zurückzutreten?

LG Jackie
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  #2 (permalink)  
Alt 25.09.2008, 17:28
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rücktritt vom Internetvertrag

Meiner Meinung nach nicht, da der Dienstleister das Recht zur Nachbesserung hat. Die Frage ist, ob er dieses Recht innerhalb einer angemessenen Frist wahrnimmt oder einfach darauf besteht: "geht nicht".
Also sollte man (nachweislich) eine Frist setzen, wenn diese vergeht ohne das etwas passiert würde ich das Recht zum Rücktritt sehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 25.09.2008, 17:32
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Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Rücktritt vom Internetvertrag

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Also sollte man (nachweislich) eine Frist setzen, wenn diese vergeht ohne das etwas passiert würde ich das Recht zum Rücktritt sehen.
Was für eine Frist wäre angemessen, und was ist mit Nachweis gemeint? Per Einschreiben etc.?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.09.2008, 17:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rücktritt vom Internetvertrag

Zitat:
Was für eine Frist wäre angemessen,
Kommt ganz darauf an, wo das Problem liegt. Nehmen wir mal das Beispiel defekte Leitung. Da andere Anbieter als die T in der Regel die T beauftragen müssen, kann man nicht innerhalb von 7 Tagen etwas erwarten. Hier müsste man sehen, welcher Termin möglich wäre (ich kenne Beispiele, wo andere Anbieter über einen Monat warten mussten, bis jemand bei der T "frei" war). Das kann man jetzt zwar anders sehen, aber dieses Risiko geht man mit der Beauftragung eines anderen Unternehmens ein. Wenn es die T wäre, würde ich 7 Tage schon als eine angemessene Frist sehen.
Zitat:
und was ist mit Nachweis gemeint? Per Einschreiben etc.?
Genau das. Email oder Telefon reicht nicht, um später zu beweisen, dass man eine Frist gesetzt hat, da man den Zugang dieser Mahnung (eine solche ist es nämlich) nicht nachweisen kann. Und das muss man, wenn der andere sich quer stellt.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 00:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Rücktritt vom Internetvertrag

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Kommt ganz darauf an, wo das Problem liegt. Nehmen wir mal das Beispiel defekte Leitung. Da andere Anbieter als die T in der Regel die T beauftragen müssen, kann man nicht innerhalb von 7 Tagen etwas erwarten. Hier müsste man sehen, welcher Termin möglich wäre (ich kenne Beispiele, wo andere Anbieter über einen Monat warten mussten, bis jemand bei der T "frei" war). Das kann man jetzt zwar anders sehen, aber dieses Risiko geht man mit der Beauftragung eines anderen Unternehmens ein. Wenn es die T wäre, würde ich 7 Tage schon als eine angemessene Frist sehen.Genau das. Email oder Telefon reicht nicht, um später zu beweisen, dass man eine Frist gesetzt hat, da man den Zugang dieser Mahnung (eine solche ist es nämlich) nicht nachweisen kann. Und das muss man, wenn der andere sich quer stellt.
Nun ist es schon über zwei monate her das ich eine Internetleitung beantragt habe und es hat sich noch immer nichts getan.
Ich habe bei dem Internetanbieter angerufen und einen neuen Termin genannt bekommen bei dem ein Internettechniker zu mir kommen sollte. Dieser ist aber nicht gekommen. Als ich erneut anrief und dies meldete wurde mir ein dritter Termin gegeben welcher gestern war und auch gestern kam wieder keiner. Ich fühle mich extrem über den Tisch gezogen, es kann doch nicht sein das man so veräppelt wird.

Als ich den Anbieter anschrieb und angab das ich gerne vom Vertrag zurücktreten möchte wurde mir gesagt das ich dazu kein Recht hätte da ich eine "Sofortige Freischaltung" verlangt hätte. Das stimmt aber unter "Sofort" verstehe ich nicht zwei monate.

Hab ich wirklich nicht das Recht zurück zu treten?

LG Jackie
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