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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige LG Jackie |
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| Meiner Meinung nach nicht, da der Dienstleister das Recht zur Nachbesserung hat. Die Frage ist, ob er dieses Recht innerhalb einer angemessenen Frist wahrnimmt oder einfach darauf besteht: "geht nicht". Also sollte man (nachweislich) eine Frist setzen, wenn diese vergeht ohne das etwas passiert würde ich das Recht zum Rücktritt sehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Was für eine Frist wäre angemessen, und was ist mit Nachweis gemeint? Per Einschreiben etc.? |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Ich habe bei dem Internetanbieter angerufen und einen neuen Termin genannt bekommen bei dem ein Internettechniker zu mir kommen sollte. Dieser ist aber nicht gekommen. Als ich erneut anrief und dies meldete wurde mir ein dritter Termin gegeben welcher gestern war und auch gestern kam wieder keiner. Ich fühle mich extrem über den Tisch gezogen, es kann doch nicht sein das man so veräppelt wird. Als ich den Anbieter anschrieb und angab das ich gerne vom Vertrag zurücktreten möchte wurde mir gesagt das ich dazu kein Recht hätte da ich eine "Sofortige Freischaltung" verlangt hätte. Das stimmt aber unter "Sofort" verstehe ich nicht zwei monate. Hab ich wirklich nicht das Recht zurück zu treten? LG Jackie |
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