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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 09:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2008
Beiträge: 2
Standard Bestimmter Passus im Impressum rechtsgültig?


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Hallo,

wäre folgender Passus in einem Forum-Impressum rechtsgültig?

Zitat:
Rechte an Beiträgen und Daten
Der Nutzer kann die Löschung seiner personenbezogenen Account-Daten verlangen. Für die einmal veröffentlichten Beiträge überträgt der jeweilige Schreiber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht an den Betreiber. Dabei ist in der Regel der jeweils gewählte Account-Name, unter welchem der Beitrag geschrieben wurde, sichtbar. Ein Recht auf nachträgliche Löschung aller selbst veröffentlichten Beiträge eines Nutzers gibt es also nicht.
Und was wäre rein theoretisch mit Usern, die dem Impressum vor Einführung eines solchen Abschnitts zugestimmt haben, bzw. sich vor Einführung registriert haben? Könnten diese das Löschen ihrer Beiträge dennoch verlangen?

Gruß
Bezzera
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  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 11:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bestimmter Passus im Impressum rechtsgültig?

Zitat:
wäre folgender Passus in einem Forum-Impressum rechtsgültig?
Nein, da er gegen das Urheberrecht (Entscheidung des Urhebers über Verwendung) verstößt.
Außerdem gehört sowas nicht ins Impressum - abgesehen davon das es auch dort nichts helfen würde
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 12:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Bestimmter Passus im Impressum rechtsgültig?

Vielen Dank für die Antwort.

Wo würden solche Punkte, wären sie denn rechtsgültig, hingehören? Würden dann Hinweise über die Verwendung von Google-Analytics auch nicht ins Impressum gehören?

Gruß
Bezzera
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  #4 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 12:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bestimmter Passus im Impressum rechtsgültig?

Sowas gehört normalerweise in Nutzungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wenn Verträge geschlossen werden).
Und sie werden erst dann beindend, wennd er User nachweislich zugestimmt hat. Den Nachweis hat im Streitfall der Betreiber zu erbringen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2008, 11:44
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Bestimmter Passus im Impressum rechtsgültig?

Also "rechtsgültig" darüber kann man sich wohl streiten. Den letzten Satz, kann man aus Sicht des Datenschutzes als kritisch ansehen. Wenn sich eindeutig personenbezogene Daten in den Beiträgen finden, hat man m.E. einen Anspruch auf Löschung dieser Beiträge.
Das Einräumen eines Nutzungsrechts, sehe ich als eine Möglichkeit an, um Ansprüchen aufgrund des Urheberrechts aus dem Weg zu gehen. Die Wahrscheinlichkeit ist hier jedoch meist eher gering. Denn die nötige Schöpfungshöhe wird meist nur selten erreicht.
__________________
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[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
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