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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 12:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2008
Beiträge: 3
Standard Ortsname in Domain; Ärger dennoch vermeidbar?


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Hallo Ihr Wissenden,

das Ortsnamen in kommerziellen Domainnamen kritisch sind, ist schon klar. Aber es gibt doch bestimmt viele Selbstständige, die schon seit Ewigkeiten, schon bevor es überhaupt eine Problematik in dieser Hinsicht gab, eine solche Domain betreiben und für die der Umzug auf eine andere Domain unbequem und teuer wäre.

Gäbe es denn für diese armen Schweine Möglichkeiten, drohenden Ärger von vornherein zu vermeiden? Vorausgesetzt es geht nicht um Namen wie tauchschule-dortmund.de, wo Besucher wirklich den Eindruck erhalten könnten, der Eintrag/die Einträge unter der Adresse wären die einzigen Wettbewerber in der Stadt. Eher so etwas wie z.B. rechtsberatung-hamburg.de (ist wirklich nur ein Beispiel, ich habe mit Recht nun wahrlich nichts am Hut, wie man an meinem Beitrag wohl auch merkt :-) ).

Z.B könnte der betreffende Betreiber doch ganz oben auf die Indexseite in fetter Schrift schreiben, dass es viele andere Anbieter in dem Ort gibt und gleich auf Suchmöglichkeiten verweisen, die alle Anbieter auflisten. Er könnte auch gleich einen Alleinvertretungsanspruch verneinen und deutlich angeben, dass er nicht in Beziehung zu der Kommune steht und die Mitwettbewerber ebenso qualifiziert sind.

Und wie sieht es aus, wenn es eh schon mehrere Betreiber wären, die z.B. in einer Bürogemeinschaft miteinander arbeiten, aber eigene Geschäfte, wenn auch gleicher Art, unterhalten? Dann wäre es ja schon nicht einer alleine, der Besucher hätte ja schon eine Wahlmöglichkeit.

Und dann könnte man ja auf der Indexseite Mitbewerbern anbieten, sich direkt verlinken zu lassen. Dann wäre das ganze ein offenes Angebot in das sich jeder Mitbewerber eintragen lassen kann, warum sollte da noch jemand was dagegen haben?

Und, wenn das ganze noch nicht reicht, könnte der Betreiber auf der Indexseite erstmal allgemeine, völlig neutrale, Informationen zum Geschäftsgebiet veröffentlichen und von dort, unter Beibehaltung der obigen Maßnahmen, auf die einzelnen Gewerbetreibenden verweisen.

Und falls das alles noch nicht ausreichend ist, könnte es dann theoretisch helfen, die Geschäftsseiten in ein Unterverzeichnis zu schreiben, dass von der Indexseite nicht erreichbar ist (wobei diese von den Geschäftsseiten aus jedoch schon verlinkt ist)? Auf der Indexseite, die von der Bürogemeinschaft betrieben würde, ständen dann nur neutrale Informationen ohne Geschäftskontakt, da die Bürogemeinschaft selber ja keine Geschäfte in diesem Gebiet macht.

Und, grunz, wenn das noch immer nicht ausreichen würde, wäre die Situation anders, wenn ein kleiner Internetanbieter die Seite betreiben würde und die Bürogemeinschaft nominell als Kunde firmierte und die Seite für andere Wettbewerber offen stünde? Oder wäre das schon wieder gefährlich, da die Besucher ab einer gewissen Anzahl von Einträgen glauben könnten, auf der Seite wären wirklich alle Anbieter verzeichnet?

Ist doch ein faszinierendes Gedankenspiel, auch wenn mir da langsam der Kopf raucht :-)

Tschüss und danke für jede Antwort

Madders
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  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 12:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ortsname in Domain; Ärger dennoch vermeidbar?

Zitat:
Gäbe es denn für diese armen Schweine Möglichkeiten, drohenden Ärger von vornherein zu vermeiden?
Natürlich, indem man von einem möglichen Inhaber des Namensrechts und von den möglichen Benachteiligten im mWettbewerbsrecht die Genehmigung einholt. Allerdings sollte man wissen, wer da kommen könnte
Zitat:
Z.B könnte der betreffende Betreiber doch ganz oben auf die Indexseite in fetter Schrift schreiben, dass es viele andere Anbieter in dem Ort gibt und gleich auf Suchmöglichkeiten verweisen, die alle Anbieter auflisten. Er könnte auch gleich einen Alleinvertretungsanspruch verneinen und deutlich angeben, dass er nicht in Beziehung zu der Kommune steht und die Mitwettbewerber ebenso qualifiziert sind.
Das bringt absolut nichts. Denn der andere müsste sich darauf einlassen.
Zitat:
Und wie sieht es aus, wenn es eh schon mehrere Betreiber wären, die z.B. in einer Bürogemeinschaft miteinander arbeiten, aber eigene Geschäfte, wenn auch gleicher Art, unterhalten? Dann wäre es ja schon nicht einer alleine, der Besucher hätte ja schon eine Wahlmöglichkeit.
Es könnte aber immer noch jemanden geben, der in dieser "Wahlmöglichkeit" nicht enthalten ist und damit einen Wettbewerbsnachteil sehen würde.
Zitat:
Und dann könnte man ja auf der Indexseite Mitbewerbern anbieten, sich direkt verlinken zu lassen. Dann wäre das ganze ein offenes Angebot in das sich jeder Mitbewerber eintragen lassen kann, warum sollte da noch jemand was dagegen haben?
Nur will das vielleicht jemand nicht ...
Zitat:
Und, wenn das ganze noch nicht reicht, könnte der Betreiber auf der Indexseite erstmal allgemeine, völlig neutrale, Informationen zum Geschäftsgebiet veröffentlichen und von dort, unter Beibehaltung der obigen Maßnahmen, auf die einzelnen Gewerbetreibenden verweisen.
Gleiche Antwort.

Und all deine anderen Tipps: Nein. Das reicht nicht und bringt alles nichts. Wenn es gegen das Namensrecht oder das Wettbewerbsrecht verstößt kann man das auch nicht mit tollen Sätzen wieder gut machen.
Eine Lösung wäre natürlich, sich mit allen anderen zu einigen, dass man den Namen verwenden darf, nur eine solche Einigung in Bezug auf Wettbewerbsrecht sehe ich als praktisch unmöglich an, schon allein wegen der konkurrierenden Interessen.
Bezüglich Namensrecht kann man sich vielleicht einigen, aber auf die Dauer wird das auch nicht funktionieren.

Meiner Meinung nach sollte man sich einfach etwas einfallen lassen und versuchen, über einen eigenen guten Namen Kunden zu bekommen als Namen oder Bezeichnungen auszunutzen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2008, 20:53
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Registriert seit: 26.09.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ortsname in Domain; Ärger dennoch vermeidbar?

Hallo aaky,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und all deine anderen Tipps: Nein. Das reicht nicht und bringt alles nichts. Wenn es gegen das Namensrecht oder das Wettbewerbsrecht verstößt kann man das auch nicht mit tollen Sätzen wieder gut machen.
Eine Lösung wäre natürlich, sich mit allen anderen zu einigen, dass man den Namen verwenden darf, nur eine solche Einigung in Bezug auf Wettbewerbsrecht sehe ich als praktisch unmöglich an, schon allein wegen der konkurrierenden Interessen.
Nunja, nur leider ist es ja nicht so einfach mit dem Recht. Mitte/Ende der 90er Jahre hatte ja niemand an Probleme z.B. mit Ortsnamen in Domainnamen gedacht. Sowas stand ja nie in irgendeinem Gesetzbuch, sondern hat sich erst mit der Zeit durch Gerichtsurteile entwickelt. Ich denke, da dürfte es etliche Leute in vielen Geschäftsfeldern geben, die ohne böse Absicht jetzt kritisch zu bewertende Domainnamen wählten; damals hätte sich auch kaum ein Mit-Wettbewerber über einen solchen Namen aufgeregt. Und dann hat man halt Tonnen von Briefpapier und Visitenkarten, steht mit der Internet-/Emailadresse im Telefonbuch und in elektronischen Verzeichnissen und in den Adressbüchern von den Geschäftskontakten.

Außerdem dürfte in vielen Geschäftsfeldern das Problem mit möglichen Abmahnungen auch gar nicht so sehr bei den "Konkurrenten" liegt, sondern eher im Bereich von Leuten, die mit Abmahnungen ein Geschäft machen wollen.

Mit vielen Dank für deine Antwort

Madders
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  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2008, 22:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ortsname in Domain; Ärger dennoch vermeidbar?

Zitat:
Außerdem dürfte in vielen Geschäftsfeldern das Problem mit möglichen Abmahnungen auch gar nicht so sehr bei den "Konkurrenten" liegt, sondern eher im Bereich von Leuten, die mit Abmahnungen ein Geschäft machen wollen.
Das ist Unsinn. Denn eine Abmahnung bedarf immer eines verletzten Rechts. Und das wäre in dem Fall nun mal eines der Genannten. Auch kann nur immer der eine Abmahnung schreiben (oder veranlassen) dessen Recht verletzt ist.

Das immer wieder Leute versuchen, Rechte aus irgendwas abzuleiten, dem widerspreche ich nicht. Nur der Tatsache, dass die damit Geld verdienen können. Denn solche Abmahnungen halten einer rechtlichen Prüfung (die immer zu empfehlen ist) oftmals nicht stand. Und somit sollten solche Abmahnungen den Abmahnenden eigentlich Geld kosten - wenn der Abgemahnte sich richtig verhält.

Und die Meinung, das es meisten welche sind, die Geld verdienen wollen, stammt wohl eher aus den "sensationshungrigen Medien", deren Darlegungen ungeprüft hingenommen werden - oder hast du Erfahrungen mit derartigen Abmahnungen?
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  #5 (permalink)  
Alt 29.09.2008, 12:09
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Registriert seit: 26.09.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ortsname in Domain; Ärger dennoch vermeidbar?

Hi aaky,

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und die Meinung, das es meisten welche sind, die Geld verdienen wollen, stammt wohl eher aus den "sensationshungrigen Medien", deren Darlegungen ungeprüft hingenommen werden - oder hast du Erfahrungen mit derartigen Abmahnungen?
Naja, seit meine Kristallkugel den Geist aufgegeben hat, beziehe ich meine Informationen schon aus den Medien. Und auch in vergleichweise seriösen Quellen wie z.B. der c`t las man immer wieder von Abmahnunternehmungen erstaunlichen Ausmaßes. Vertrauenswürdigere Quellen stehen mir nicht zur Verfügung; eine juristische Fachzeitschrift würde ich ja nicht einmal verstehen.

Und bei einer kleinen Recherche habe ich gefunden, dass zumindest das Landgericht Bückeburg scheinbar auch von einem übertrieben Abmahnverhalten ausgeht (es ging um die Abmahnung von Ebay-Gewerbetreibenden):

Zitat: Es sei aus der Sicht der Kammer eine höchst bedenkliche Entwicklung, dass eine Vielzahl von meist kleineren Internetanbietern nicht selten durch Massenabmahnungen systematisch wegen Wettbewerbsverstößen zur Zahlung von häufig überhöhten Aufwendungen in Anspruch genommen werde.

(Quelle: Heise.de-Newsticker )

(Edit: Quellen-Link kam nicht mit, daher noch ein Versuch in Klartext: http://www.heise.de/newsticker/Landgericht-Bueckeburg-enscheidet-ueber-Abmahnungsmissbrauch--/meldung/107974 )

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Fälle, die groß in der Presse stehen, eher die Spitze des Eisberges sind. Dass das ganze dann publik wird, wenn die Abmahner besonders, hm, kreativ vorgehen oder sich mit ganzen Communities anlegen. Ist natürlich schön, wenn ich mich da irre, eigene Erfahrungen mit Abmahnungen habe ich zum Glück nicht

Tschüss

Madders

Geändert von Madders (29.09.2008 um 12:14 Uhr).
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