| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, wenn nicht sorry - bitte verschieben! Wenn man ein Geschäft seit Mitte der 90er betreibt und nun feststellen würde, das sich jemand diese Geschäftsbezeichnung Anfang 2002 als Marke hat registrieren lassen, kann man diese Marke löschen lassen? Vorrausetzung man hat dieses Geschäft mit dieser Bezeichnung auch bewiesenermaßen in Zeitschriften etc. beworben und auch die ganze Zeit das Geschäft mit dieser Bezeichnung geführt und betrieben, samt Internetauftritt, Visitenkarten, T-Shirts etc. Wie hoch sind die Chancen, die Marke löschen zu lassen und ggf. selbst als Marke eintragen zu lassen? Nicht um denjenigen an der Ausführung seiner Geschäfte zu hindern, sondern um sein eignes Geschäft und die Investitionen, Internetauftritt, Werbung, Visitenkarten, T-Shirts etc. zu schützen. Danke Gruß Newbie |
| |||
| Hallo, ich (selbst Newbie) kenne mich damit zwar überhaupt nicht aus, habe aber die gleiche Frage schon ans Patentamt geschickt. Antwort: Derjenige hat die Rechte und kann die Benutzung der Marke verbieten. Auch dürfte die Einspruchsfrist schon lange abgelaufen sein. Mods können dazu aber bestimmt mehr sagen als ich^^ Geändert von Spy (27.09.2008 um 18:12 Uhr). |
| |||
| Jaein, er kann, muss aber damit nicht zwingend erfolg haben. Es kommt auf den Einzelfall an. So kann sich durchaus eine jüngere Marke, gegen eine ältere (auch eingetragene) durchaus durchsetzen. Ist diese nicht eingetragen, müsste diese eine Verkehrsgeltung in den entspr. Verkehrskreisen erworben haben, um sich gegen eine evtl. später eingetragene, identische Marke durchsetzen zu können. Auch kann sich eine jüngere Marke durchsetzen, wenn die ältere nicht benutzt wurde oder der Inhaber diese über eine gewisse Zeit geduldet hat oder die Gebühren für die Verlängerung nicht gezahlt wurden. Auch kann sich ein Schutz evtl. nur regional beschränken. Außerhalb von diesem kann ein Dritter diese ggf. ohne Probleme nutzen. Man kann übrigens auch Marken für verschiedene Waren und Dienstleistungen haben. So kann Firma A die Marke X für Butter eingetragen haben und Firma B für Kraftfahrzeuge. Ist dann abhängig von den jeweiligen Klassen auf denen eine Marke eingetragen ist. Ist keine Eingetragen, sind Ansprüche m.E. natürlich entsprechend schwieriger durchzusetzen. Zumal man auch zwischen Marke und Geschäftsbezeichnung unterscheiden muss. (§§ 14 und 15 MarkenG) Markenrecht kann kompliziert werden, deshalb ist hier oft zu einem spezialisiertem Anwalt zu raten.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Markenrecht - Frage | WannaNews | Sonstiges zum Onlinerecht | 4 | 18.09.2008 14:23 |
| Theoretische Frage zu Domain/Markenrecht | pjenfer | Domain-Recht | 11 | 21.08.2008 16:34 |
| Logos: Und noch eine Frage zum Markenrecht | Informations4free | Urheberrecht | 4 | 14.08.2008 13:08 |
| Markenrecht, Produktname! | YannickEckl | Domain-Recht | 9 | 05.04.2007 10:50 |
| Markenrecht | Anonymous | Domain-Recht | 4 | 04.07.2005 18:21 |
| |