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| Anzeige ich bin schon seit längerem verzweifelt am Durchforsten des Internets und bisher leider noch nicht so schlau wie ich es gerne wäre Angenommen ein kleiner Hobbyprogrammierer ist schon seit einigen Jahren in diversen Foren unter seinem Nick bekannt und entschliesst sich nun eine eigene Software zu veröffentlichen. Nun soll in der Software nicht direkt der echte Name drinstehen (ausser in der Readme natürlich) sondern ein 'made 2008 by Nickname'. Ausserdem hat auch dieses Programm einen erfundenen tollen Namen wie z.B. TheBestApp. Die Fragen die sich nun stellen sind: 1.) Was passiert wenn sich eine Firma (oder andere Person) in 1 Jahr entschliesst eben diesen Nickname oder Programmnamen zu nutzen und ihn registriert. Muss der Hobbyprogrammierer dann sein Programm entfernen da er ja nun einen anderen eingetragenen Namen nutzt? Gilt hier 'Wer zuerst da war hat gewonnen'? Wenn ja dürfte dieser Programmierer auch in Zukunft noch unter seinem Nickname etwas veröffentlichen wenn der Name inzwischen eingetragen ist? 2.) Falls der Hobbyprogrammierer seinen Nickname als Marke einträgt muss er dann auch jeden Programmnamen extra registrieren um ihn zu schützen? Im Grunde ist also die Frage, wie sich ein kleiner Softwareentwickler der unter seinem Nickname (der schon seit Jahren verwendet wird und teilweise im kleineren Kreis bekannt ist) ein eigenes Tool verkaufen/anbieten möchte schützen muss/sollte damit später keine bösen Überraschungen kommen. Schonmal vielen Dank, unixfe (Der neue hier Geändert von unixfe (29.09.2008 um 14:35 Uhr). |
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| 1. Wichtig ist, dass hier eine gewerbliche Verwendung vorliegen muss. Namensschutz enhtsteht neben der Eintragung auch bei gewerblicher Verwendung. Wenn der Hobbyprogrammierer sich also entschließt, die Software gewerblich zu vertreiben, gilt das Prinzip des zuerst-Gekommenen. Macht er das aber rein Privat, könnte der (spätere) Marlkeninhaber die Verwendung des Namens bei Verwechslungsgefahr untersagen. Allerdings müsste der Markeninhaber das auch nachweisen können. 2. Es müsste alles geschützt werden, was verwendet wird - also auch der Programmname. Allerdings muss das auch alles schutzfähig sein. Und es muss gewerblich verwendet werden. Wenn man es privat verwendet kann man die Marke zwar trotzdem schützen, kann man im Streitfall aber die gewerbliche Verwendung nicht nachweisen wird die Marke gelöscht (und das Geld ist weg).
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: bildmarke, marke, programmierer, software, wortmarke |
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