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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wenn man den Usern in einer Firma schriftlich nicht verbietet im Internet zu surfen (außer Porno, rechte Seiten), darf man dann an die Personalleitung Auswertungen (User, angewählte Seiten, Traffic usw.) geben ?? Meineserachtens würde soetwas gegen die Privatssphäre verstossen, außer man verbietet jeglichen Internetverkehr, der nicht businessbezogen ist. Gruß, gruener.puma |
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| Es reicht auch, darauf hinzuweisen, dass es gespeichert wird. Es muss nicht verboten werden. Allerdings ist hier das Mitbestimmungsrecht von Gewerkschaften, falls es sowas gibt, zu beachten.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn bekannt ist, dass die Daten gespeichert werden, schon.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| und wenn die nutzungsrichtlinie enthält, das alle aufgerufenen Web-Seiten durch zentrale Systeme automatisiert auf Viren, Spam oder pornografische und generell illegale Inhalte durchsucht, gefiltert/blockiert und dieser Prozess protokolliert werden. Mit der Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung akzeptiert ein Benutzer diese Vorgehensweise und damit eventuell verbundene Einschränkungen des Briefgeheimnisses bzw. des Schutzes seiner Privatsphäre. Ist das mit der Einschränkung des Briefgeheimnisses überhaupt rechtens, weil bei Privatnutzung doch ein Arbeitgeber auch TK-Anbieter ist und somit das Briefgeheimnis wahren muss. Ist es jetzt rechtens eine Auswertung (aufgerufene seiten, zeitstempel) der personalabteilung weiterzuleiten.?? PS.: Sorry, das ich da so genau nachfrage, aber ich muß das unbedingt wissen |
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