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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2008, 20:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 6
Standard ebay: bezahlt, keine Ware: Vorgehensweise?


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Hallo,

folgende Situation:

A: privater Käufer
B: privater Verkäufer

A ersteigert einen Artikel bei ebay, überweist umgehend, und erhält von B die Nachricht, daß der Artikel am Tag X verschickt worden sei. Nach zwei Wochen: immer noch keine Ware da. B antwortet auch nicht mehr auf mehrere Anfragen seitens A. A hat sich beim angegebenen Paketzusteller informiert, ob wenigstens die Ware unterwegs sei, doch die wissen von nichts. A hat nun nach einer vorherigen Ankündigung B bei ebay gemeldet, doch da die Kaufabwicklung nicht über paypal abgewickelt wurde, rechnet A nur damit, daß B durch ebay höchstens abgemahnt wird, und überlegt sich anderweitige Maßnahmen: Aufforderung zur Rückerstattung des Betrages innerhalb einer gewissen Frist, anschließend - falls Rückerstattung nicht erfolgt - Anzeige wegen Betrugs.

A hat natürlich auch im Internet recherchiert, und ist sich nicht ganz sicher, ob das die beste Vorgehensweise wäre (für's erste): Alternativ: Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschreiben, mit Fristsetzung der Erstattung, ansonsten Anzeige...

Was evtl. noch von Belang ist: der (offenbar nichterfolgte) Versand war als nichtversichert angegeben (damit müßte der Empfänger den Empfang nicht bestätigen, wenn ich das richtig sehe). Außerdem ist A rechtschutzversichert.

Würde mich über Anregungen bzgl. des geschilderten Falles freuen,

rookie7
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 12:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: ebay: bezahlt, keine Ware: Vorgehensweise?

Anzeige bei Polize... Das habe ich auch vor Monaten gemacht... es hieß in einen Bried die Anklage wurde erhoben gegen Person X. Das aber auch einen Monat her.

Mein Fall dauert schon ca. 5 Monate (Streitwert 100 Euro).

Traurig aber war... es kann sein, das du dein Geld erste in 1 Jahr bekommst (wenn überhaupt). :sad:
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  #3 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 12:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay: bezahlt, keine Ware: Vorgehensweise?

Zitat:
es kann sein, das du dein Geld erste in 1 Jahr bekommst (wenn überhaupt)
Solange es bei der Anzeige bleibt brekommst du gar nichts wieder. Du musst dein Geld zivilrechtlich einklagen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 19:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: ebay: bezahlt, keine Ware: Vorgehensweise?

Das habe ich vergessen zu sagen

Wie ist es eigentlich kann man die Strafanzeiger erstellen und gleichzeitig deine Rechtsklage (Zivilrecht) führen?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 21:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay: bezahlt, keine Ware: Vorgehensweise?

Kann man. Sollte man auch, sonst muss man ewig auf sein Geld warten. Ein Strafverfahren kann schon mal einige Jahre dauern
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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