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  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 14:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 2
Frage Analoge Audio Aufnahme (fair use) von Hollywood-Filmen


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Hallo,
darf man aus bekannten Hollywood-Filmen aus gewissen Szenen analoge Audio-Aufnahmen machen, im Sinne von "fair use" - parallel mit einem oder mehreren screenshot´s um ...

a) diese in einem Blog oder Forum besprechen zu können oder

b) diese aufgrund einer Wissenschaftlicher Arbeit meinerseits, in eine Dokumentation einbauen ?

P.S. Ich habe kein Doktortitel

Gruß,
Erwien

Geändert von Erwien (01.10.2008 um 15:48 Uhr). Grund: Titel änderung
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 18:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Audio Aufnahme von Hollywood-Filmen

Also ein Doktortitel ändert noch nichts am Urheberrecht... und auch nicht zwingend an der "wissenschaftlichkeit" einer Arbeit, wie ich finde. Auch ein Student kann schließlich eine wissenschaftliche Arbeit abliefern, wie eben eine Diplom- oder Bachelorarbeit.
Hierfür würde ich eine Verwendung bejahen. Eine Einstellung in Blogs oder Foren jedoch, sofern keine Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, eher verneinen. Nicht nur die Bilder unterliegen m.E. dem Urheberrecht (ein Film ist schließlich nur eine Anreihung von Bildern), auch der Ton.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 15:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Audio Aufnahme von Hollywood-Filmen

Danke für deine Antwort Styx

mein Anliegen ähnelt sehr diesem Beitrag hier -->
http://www.e-recht24.de/forum/4608-d...t-youtube.html (Digital Millenium Act und Youtube, Musik verwenden)

auf dessen Du schon bereits geantwortet hattest. Daher basiert meine auch darauf!

Aber was ist wenn man jetzt einen deutsch stammegen US-Bürger seine Idee Kund tut und dieser wiederum das Konzept aus ein eigener Ankraft verwirklichen möchte. Und dieser es ausschließlich nur aus reinen Bildungszwecken auf seiner (US gehosteten) Webseite veröffentlicht tut. Denn letztendlich findet mit den Materialien geringeren Umfangs, ja keine Unterhaltung statt, was ja nun mal Sinn & Zweck nur Recht des Rechthabers ist!

Daher dienen die Materialien geringeren Umfangs nur zur Veranschaulichung, und ohne Veranschaulichung kann letztendlich ja keine Bildung statt finden ?



Gruß,
Erwien

Geändert von Erwien (02.10.2008 um 15:43 Uhr).
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