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  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 18:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 2
Pfeil Bilder in Ebay, Post vom Anwalt


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A hat eine Auktion erstellt und ein Bild gegoogelt und auf dem HOST yat**o.com gefunden. Keine direkte Verbindung zur EbayAuktion oder den Ebayshop in der URL.
Dieses Bild in der Auktion verwendet.

Ebay hat diese Auktion gesperrt auf Aufforderung des Klägers (Anwalt?)

Nun kommt Post vom Anwalt.
500 € <

B, ein spanischer (!) Shop möchte eine Unterlassungserklärung und das Geld soll am nächsten Freitag überwiesen sein, ansonsten käme das Gericht auf A zu.

Was kann A machen?
Muss A den vollen Betrag zahlen?
Dem Shop entstand nun rein faktisch gesehen kein Schaden, da die Auktion ja gesperrt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

ebayer

Geändert von ebayer (01.10.2008 um 19:56 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 22:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bilder in Ebay, Post vom Anwalt

Zitat:
Was kann A machen?
Zu einem Anwalt gehen und prüfen lassen.
Zitat:
Muss A den vollen Betrag zahlen?
Kommt darauf an, ob er gerechtfertigt ist. Könnte durchaus sein.
Zitat:
Dem Shop entstand nun rein faktisch gesehen kein Schaden, da die Auktion ja gesperrt wurde.
Ein Schaden muss auch nicht entstanden sein, das Recht wurde auch so verletzt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 17:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Bilder in Ebay, Post vom Anwalt

Der Anwalt schickte A eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung"
in der steht, dass bei der Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 1000€ <---- ? folgendes zu unterlassen:
(Im Brief davor war die Rede von 450 €+100 € für den Anwalt
Wieso auf einmal 1000 €?)

1. verpflichtet sich zu unterlassen..., und die Bilder zu löschen.
2. Pauschalisierter Schadensersatz von 300 € pro Lichtbild zu zahlen,
3. 100 € für den Anwalt zu bezahlen.

Ist das üblich? von 450 € auf 300 € ? Zuviel Geld?

Ist es ratsam diese Erklärung unterschrieben zurückzuschicken?
Die Frist ist auf den 10.10 gelegt. Wenn A die Erklärung nicht bis zum 10. geschickt habe, käme der Fall vor Gericht. Ist dies so korrekt?

Geändert von ebayer (02.10.2008 um 18:58 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 21:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bilder in Ebay, Post vom Anwalt

Die Frist würde ich als okay sehen, alles andere müsste ein Anwalt im Einzelfall klären.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 16:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Bilder in Ebay, Post vom Anwalt

Ohne daß das jetzt eine Rechtsberatung sein soll:

Zitat:
Zitat von ebayer Beitrag anzeigen
Der Anwalt schickte A eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung"
Ja. Das macht man so.

Zitat:
in der steht, dass bei der Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 1000€ <---- ? folgendes zu unterlassen:
Das ist die Konventionalstrafe, mit der die "strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung" "bewehrt" ist. Damit der Abgemahnte das auch wirklich nicht noch mal macht.

Zitat:
(Im Brief davor war die Rede von 450 €+100 € für den Anwalt
Wieso auf einmal 1000 €?)
Das nach Lizenzanalogie geforderte Honorar für die Nutzung ist eine Sache, die Gebühr für den Anwalt eine zweite, und die Konventionalstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung eine dritte.

Zitat:
Ist es ratsam diese Erklärung unterschrieben zurückzuschicken?
Es ist immer ratsam, solche Forderungen von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Auch wenn dabei dann am Ende herauskommen kann, daß die Forderung gerechtfertigt ist, und man auch noch den Anwalt bezahlen muß...

100 Euro für den Anwalt entspricht sehr brav der neuen Deckelung für Bagatellfälle - da kenne ich Anwälte, die hätten das nicht als Bagatellfall angesehen und wären dreimal so teuer geworden...

1000 Euro für die Konventionalstrafe ist harmlos - ich setze bei solchen Abmahnungen immer 5000 Euro an. Es soll ja auch wirksam abschrecken.

300 bzw. 450 Euro für die Nutzung eines Bildes in einer Ebay-Auktion... Das wäre der Punkt, den ein Anwalt vielleicht mal überprüfen sollte. Das wäre m.E. der einzige Punkt, in dem eine Möglichkeit zum Verhandeln besteht.

Aber wie gesagt: das ist keine Rechtsberatung, ich philosophiere nur mal laut.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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