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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Dieses Bild in der Auktion verwendet. Ebay hat diese Auktion gesperrt auf Aufforderung des Klägers (Anwalt?) Nun kommt Post vom Anwalt. 500 € < B, ein spanischer (!) Shop möchte eine Unterlassungserklärung und das Geld soll am nächsten Freitag überwiesen sein, ansonsten käme das Gericht auf A zu. Was kann A machen? Muss A den vollen Betrag zahlen? Dem Shop entstand nun rein faktisch gesehen kein Schaden, da die Auktion ja gesperrt wurde. Mit freundlichen Grüßen ebayer Geändert von ebayer (01.10.2008 um 19:56 Uhr). |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Anwalt schickte A eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" in der steht, dass bei der Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 1000€ <---- ? folgendes zu unterlassen: (Im Brief davor war die Rede von 450 €+100 € für den Anwalt Wieso auf einmal 1000 €?) 1. verpflichtet sich zu unterlassen..., und die Bilder zu löschen. 2. Pauschalisierter Schadensersatz von 300 € pro Lichtbild zu zahlen, 3. 100 € für den Anwalt zu bezahlen. Ist das üblich? von 450 € auf 300 € ? Zuviel Geld? Ist es ratsam diese Erklärung unterschrieben zurückzuschicken? Die Frist ist auf den 10.10 gelegt. Wenn A die Erklärung nicht bis zum 10. geschickt habe, käme der Fall vor Gericht. Ist dies so korrekt? Geändert von ebayer (02.10.2008 um 18:58 Uhr). |
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| Die Frist würde ich als okay sehen, alles andere müsste ein Anwalt im Einzelfall klären.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ohne daß das jetzt eine Rechtsberatung sein soll: Ja. Das macht man so. Zitat:
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100 Euro für den Anwalt entspricht sehr brav der neuen Deckelung für Bagatellfälle - da kenne ich Anwälte, die hätten das nicht als Bagatellfall angesehen und wären dreimal so teuer geworden... 1000 Euro für die Konventionalstrafe ist harmlos - ich setze bei solchen Abmahnungen immer 5000 Euro an. Es soll ja auch wirksam abschrecken. 300 bzw. 450 Euro für die Nutzung eines Bildes in einer Ebay-Auktion... Das wäre der Punkt, den ein Anwalt vielleicht mal überprüfen sollte. Das wäre m.E. der einzige Punkt, in dem eine Möglichkeit zum Verhandeln besteht. Aber wie gesagt: das ist keine Rechtsberatung, ich philosophiere nur mal laut.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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