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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Mandant A hat etwas über ein Internet-Forum verkauft. Mandant B hat das Geld für die Ware bezahlt, aber Mandant A hat die Ware nie zugesendet. Was kann Mandant A höchstens als Strafe erwarten? Und das gleiche andersrum; Was passiert wenn ein Mandant kein Geld zurückerhaltet das ihm von einem anderen zusteht? Danke und Gruß |
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| B müsste Erfüllung der vertraglichen Pflichten fordern ("Nacherfüllung" kenne ich so nicht - nur Nachbesserung und das ist etwas anderes). Und das nachweislich und unter Setzung einer angemessenen Frist. Bringt das nichts kann man sein Recht einklagen oder vom Vertrag zurücktreten. Was die Abmahnung hier soll ist mir persönlich unklar. Abmahnung zielt eher auf Unterlassung Und für das Geld gilt das gleiche: Fristsetzung zur Erfüllung der Forderung, wenn das nichts bringt einklagen (abhängig vom Grund der Rückzahlung könnte hier ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nacherfüllung ist der Primäranspruch des Käufers bei Mängeln, wie in §§437 und 439 BGB definiert. Der Verkäufer hat keine mangelhafte Ware gesendet, sondern keine, also kann wohl Nacherfüllung gefordert werden. In §437 BGB stehen auch noch andere Rechte, die bei Mängeln (ggf. auch in diesem Fall) möglich sind. |
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