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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 15:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
Standard Paypal Rückerstattung rechtmäßig???


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Folgender Sachverhalt,

eine person versteigert einen artikel (beispielsweise ein sbox spiel) bei ebay, gibt den zustand "wie neu" an und hat diesen erfolgreich verkauft, die zahlung per paypal erhalten, und die ware verschickt.
Nun sagt der käufer eine woche später das die dvd kratzer hat. welche des wissens des verkäufers allerdings zum zeitpunkt des versandes nicht vorhanden waren...

Somit endscheidet er sich (da er als privatperson das recht dazu hat) das geld für den verkauften artikel nicht zurückzuerstatten.

Der käufer reagiert in dem er bei paypal käuferschutz beantragt und genanntem unternehmen seine sachlage schildert. Der verkaüfer macht selbiges und schildert bei paypal die lage aus seiner sicht.

Es vergehen 4 monate in denen der verkäufer von der sache nichts mehr hört und denkt alles ist okay...

bekommt aber anschliessend einen brief von eineminkasso büro welches nun verlang das der verkäufer 107€ bezahlen soll da sein paypalkonto einen rückstand in höhe von 54 € (nämlich dem betrag des verkauften videospiels) aufweist.

Der verkaüfer kontaktiert daraufhin paypal um zu erfahren wie es dazu kommen konnte. daraufhin wird ihm mittgeteilt das der betrag an den käufer zurückerstattet wurde da er wohl einen nachweiss erbringen konnte das die ware beschädigt war. der verkäufer gibt an das er keine benachrichtigung erhalten habe und erst jetzt von der rückerstattung erfahren habe und des weiteren einem geldtransfer nie zugestimmt habe. paypal gibt daraufhin an das man den verkäufer per email benachrichtigt hätte und er zehn tage zeit hatte wiederspruch einzulegen (allerdings sahen diese emails vermutlich nach werbung aus da der verkäufer sich nicht errinnert soetwas gelesen oder erhalten zu haben). desweiteren gibt der verkäufer nun an das er nie eine ware zurückerhalten habe und in einem solchen fall ja sichergestellt werden muss das er seine ware erhalten hat.

Wie ist nun die lage in einem solchen fall zählt paypal nicht als bank welche ja nicht ohne zustimmung des kontoinhabers einfach einen transfer vornehmen darf und wie ist das mit dem käufer ist der nicht verpflichtet die ware zurückzusenden? wie könnte man nun also in einem solchen fall vorgehen???

Geändert von pontius (02.10.2008 um 16:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 21:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Paypal Rückerstattung rechtmäßig???

Schon mal die Geschäftsbedingungen von Paypal gelesen (aschließlich ha6t der Verkäufer denen zugestimmt)?
Die können das, und da dem kein Gesetz gegenüber steht, ist das rechtlich okay.
Da Paypal auch nichts mit dem Vertrag zu tun hat, müssen die auch nichts prüfen.
Es ist jetzt Sache des Käufers und des Verkäufers das zu klären.

Man sollte sich immer die Bedingungen anschauen, bevor man sich für Dienstleister entscheidet.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 22:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Paypal Rückerstattung rechtmäßig???

in den agbs steht eindeutig geschrieben das der käufer im falle des käuferschutzes einen nachweis über den rückversand erbringen muss bevor er sein geld bekommt!!! diesen nachweiß kann er im oben genannten fall ja aber garnicht erbracht haben denn es kam ja keine ware zurück.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 22:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Paypal Rückerstattung rechtmäßig???

Dann würde ich die ganze Sache einem Anwalt übergeben, der sich dann mit Paypal in Verbindung setzen kann ...
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  #5 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 23:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Paypal Rückerstattung rechtmäßig???

Ich hatte auch einen Fall mit PayPal (als Käufer).

Ich hatte damals billigen MP3 Player aus China gekauft. Die Ware landete natürlich bei Zoll. Ich wartete dort ca. 1 Stunden (2 Personen standen in der Schlange, deswegen). Die Beamtin wollte die Rechnung sehen. Als Sie die Rechnung gesehen hat, wurde mir gesagt, das es keine Zollgebühren fällig sind. Somit habe ich 3 Stunde (hin, zurück, wartezeit) meines lebens vergoldet

Als ich den MP3 Player mir angeschaut habe, habe ich sofort festgestellt das anstatt 8 GB nur 1 GB draufpasst. Da ich die Zahlung per PayPal vorgenommen habe habe ich das Geld nach 1 Tag bekommen. (bzw. ein Teil des Geldes 80 %, weil der VK die Waren nicht haben wollte (zu hohe Versandkosten)).

Ich bin der Meinung, das bei PayPal der VERKÄUFER der Dumme ist (der immer irgendwas nachweisen muss). z.B. wenn VK an K versendet (warensendung) und K bekommt die Ware und sagt PayPal ich habe nichts bekommen. Bekommt K sein Geld, weil VK nachweisen muss...(das wäre aber von der Seite des Käufer ein BETRUG).

PS: in USA gibt es nur PayPal als Zahlunsmittel
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