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| Anzeige was ist, wenn A für B eine Webseite erstellt hat. B ist Inhaber der Seite und betreibt eine Firma. Die Webseite ist im freundschaftl. Verhältnis erstellt worden. A hat für B mit seiner Kamera auch Bilder fotografiert und diese Hochgeladen. Jetzt sind A und B verstritten und haben sich getrennt. B möchte seine Seite selber verwalten und ändert Links zu A`s Webseite und andere sachen ab. A ist nun verärgert über den vorfall und fordert von B einen gewissen Geldbetrag für die Seite und den Bildern. Was hat B für rechte an seiner Seite? Kann A den Inhaber der Seite (B) verklagen wegen Urheberrechtsverletzungen? Viele Dank |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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