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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige welche Paragraphen fürden strafrechtlich in betracht kommen, wenn eine Person sich mit viel Mühe ein Passwort aneignet um an den Emailaccount ihres Ex-Freundes zu kommen, der Anschluss zudem noch geschäftlich ist, sie den anschluss nutzen würde um 1. dem Geschäft zu schaden indem sie z.B. bei einem Hotelanschluss die Buchungen löscht, 2. Private Nachrichten der Ehefrau löscht, 3. das Adressbuch mit Adressen von Damen aus dem horizontalen Gewerbe füttert und 4. Emails schreibt unter dem Namen des Emailbesitzers an irgendwelchen Frauen in denen sie vor gibt, dass er seit langen fremd geht, er seine eigene Frau hassen würde und seine Treffen mit ihr und auch bei den flotten 3ern nicht die letzten waren. Dann diese Briefe an emailadressen dieser Frauen schickt mit einer Kopie zur Ehefrau, damit die auch davon erfährt. 5. E-mails an die Ehefrau geschickt werden, mit Trojanern die sogar jeden Tastenschlag beobachten. Das die Exfreundin es gewesen sein musste kann man dann zu 99% schon im voraus feststellen, da durch den Quelltext der Emails ersichtlich ist, dass die Mail nicht vom eigenen Anschluss aus ging, sondern 400km weiter genau in der Stadt wo sie wohnt. Ist bei Utrace möglich. Wenn dann 4 Mails auch 4 mal aus der gleichen Stadt kommen mit dem nötigen Grundwissen aus der Familie, dann muss man ja nicht zweifeln. Also wieviele Paragraphen und besonders welche würden da in Betracht kommen um dem ganzen einen Stopp zu machen? Geändert von kunterbunte (04.10.2008 um 14:01 Uhr). |
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| Zitat:
Ansonsten: Viel Glück! |
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| Auch wenn es blöd klingt, ich stimme krausken irgendwie zu Solche Probleme sollten zunächst unter erwachsenen Menschen selbst geklärt werden. Auch sollten bei einem Mißbrauch SOFORT ALLE Zugänge geändert werden - vor allem, wenn man überall die gleichen Passworte verwendet ... Sicherlich gibt es auch Straftatbestände wie Ausspähen von Daten, Einbrechen in passwortgeschütze Datenbanken, Rufmord, Verleumdung, Beleidigung, Stalking .... die hier relevant sein könnten, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass sich irgendeine vernünftige Ermittlungsbehörde mit dem Krach einer Beziehung zum Ex beschäftigt. Mein Tipp: Das Gespräch suchen, Daten sichern, Zugänge ändern, Accounts löschen .... Also alles um eine weitere Nutzung auszuschließen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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