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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 17:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 3
Standard Eintrag in Webkatalog


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Hallo,
ein hypothetische Frage zum Urheberrecht in Webkatalogen:

Angenommen, ein Webseitenbetreiber trägt seine Homepage in einen redaktionellen Webkatalog ein. Dieser Webkatalog prüft den Eintrag und schaltet ihn nach einer Weile frei. Es erscheint ein redaktioneller Text über den Inhalt der Webseite und ein direkter Link zum Anklicken, der vom Betreiber der Webseite selbst verfasst wurde. Ein Bild mit der Startseite ebenfalls.

Nach einem gewissen Zeitraum möchte der Webseitenbetreiber aber den Eintrag aus persönlichen Gründen wieder löschen lassen.
Der Betreiber des Webkatalogs verweigert die Löschung mit Hinweis auf seine Nutzungsbedingungen, die mit Eingabe und Absenden des Eintrags bestätigt worden wären. Danach soll der Webkatalogbetreiber ein unbeschränktes Recht zur Benutzung des Eintrages haben.
Der Eintrag ist kostenfrei.

Die Fragen:

1.Kann sich der Betreiber der Webseite auf das Urheberrecht berufen ?

2. Darf der Webkatalogbetreiber die Löschung des Eintrages verweigern?

3. Kann der Webseitenbetreiber dem Webkatalogbetreiber die Werbung mit dem Namen seiner Webseite untersagen und damit indirekt den Eintrag verbieten, wenn dieser den Firmennamen auch als Domain benutzt ?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 22:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Eintrag in Webkatalog

Zitat:
1.Kann sich der Betreiber der Webseite auf das Urheberrecht berufen ?
Nein. Urheberrecht hat hier keinerlei Bedeutung.
Zitat:
2. Darf der Webkatalogbetreiber die Löschung des Eintrages verweigern?
Nein, denn es gibt keine Grundlage. Selbst wenn er alle Rechts an dem Eintrag hätte (welche auch immer das sein sollten) kann man einer Auflistung widersprechen.
Zitat:
3. Kann der Webseitenbetreiber dem Webkatalogbetreiber die Werbung mit dem Namen seiner Webseite untersagen und damit indirekt den Eintrag verbieten, wenn dieser den Firmennamen auch als Domain benutzt ?
Nein, denn es liegt kein Verstoß gegen Namens- oder Markenrecht vor. Das kann nur passieren, wenn konkurrierende Interessen bestehen.

Was ich mich frage: Was macht der Betreiber der Liste, wenn die Firma/Seite nicht mehr existiert oder sich inhaltlich neu orientiert?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 12:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Eintrag in Webkatalog

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Was ich mich frage: Was macht der Betreiber der Liste, wenn die Firma/Seite nicht mehr existiert oder sich inhaltlich neu orientiert?
Für den Betreiber des Webkatalogs wäre nur der Ersteintrag wichtig. Änderungen oder Löschungen der eingetragenen Webseite würden nicht interessieren.
Müßte es allein deshalb schon eine Möglichkeit geben, den Eintrag wieder zu löschen?
Wie sieht es mit dem zugesicherten Nutzungsrecht aus? Wenn der Eintrag nicht dem Urheberecht unterliegt, kann ja auch kein Nutzungsrecht erteilt und damit in Anspruch genommen werden, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 15:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Eintrag in Webkatalog

Zitat:
Für den Betreiber des Webkatalogs wäre nur der Ersteintrag wichtig. Änderungen oder Löschungen der eingetragenen Webseite würden nicht interessieren.
Das wäre aber dumm von ihm, da er bei Falschangaben eventuell haftbar gemacht werden könnte Nehmen wir nur mal falsche (alte) Angaben bei einer AG und jemand kauft sich daraufhin Aktien ...
Zitat:
Müßte es allein deshalb schon eine Möglichkeit geben, den Eintrag wieder zu löschen?
Meiner Meinung nach ja.
Zitat:
Wie sieht es mit dem zugesicherten Nutzungsrecht aus? Wenn der Eintrag nicht dem Urheberecht unterliegt, kann ja auch kein Nutzungsrecht erteilt und damit in Anspruch genommen werden, oder?
Deswegen von mir ja auch das
Zitat:
Selbst wenn er alle Rechts an dem Eintrag hätte (welche auch immer das sein sollten) ...
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  #5 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 10:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Eintrag in Webkatalog

Hallo,

ich bezweifle die hier vertretene Rechtsauffassung. Eventuell wurde nicht ausreichend differenziert. Deshalb frage ich nach.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Zitat:
2. Darf der Webkatalogbetreiber die Löschung des Eintrages verweigern?
Nein, denn es gibt keine Grundlage. Selbst wenn er alle Rechts an dem Eintrag hätte (welche auch immer das sein sollten) kann man einer Auflistung widersprechen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage ergibt sich für den Webkatalogbetreiber die Pflicht, einen Eintrag auf Wunsch des Verfassers entfernen zu müssen, wenn lediglich persönliche Gründe angeführt werden?

Woraus ergibt sich sonst der Rechtsanspruch eines Webseitenbetreibers auf Entfernung des Eintrags und der Verlinkung? Zumal dies im Gegensatz zur Rechtsauffassung von http://www.e-recht24.de/news/linkhaftung/640.html steht.

Grüße

Geändert von Shnapoo (20.07.2009 um 09:33 Uhr).
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