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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ein hypothetische Frage zum Urheberrecht in Webkatalogen: Angenommen, ein Webseitenbetreiber trägt seine Homepage in einen redaktionellen Webkatalog ein. Dieser Webkatalog prüft den Eintrag und schaltet ihn nach einer Weile frei. Es erscheint ein redaktioneller Text über den Inhalt der Webseite und ein direkter Link zum Anklicken, der vom Betreiber der Webseite selbst verfasst wurde. Ein Bild mit der Startseite ebenfalls. Nach einem gewissen Zeitraum möchte der Webseitenbetreiber aber den Eintrag aus persönlichen Gründen wieder löschen lassen. Der Betreiber des Webkatalogs verweigert die Löschung mit Hinweis auf seine Nutzungsbedingungen, die mit Eingabe und Absenden des Eintrags bestätigt worden wären. Danach soll der Webkatalogbetreiber ein unbeschränktes Recht zur Benutzung des Eintrages haben. Der Eintrag ist kostenfrei. Die Fragen: 1.Kann sich der Betreiber der Webseite auf das Urheberrecht berufen ? 2. Darf der Webkatalogbetreiber die Löschung des Eintrages verweigern? 3. Kann der Webseitenbetreiber dem Webkatalogbetreiber die Werbung mit dem Namen seiner Webseite untersagen und damit indirekt den Eintrag verbieten, wenn dieser den Firmennamen auch als Domain benutzt ? |
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Was ich mich frage: Was macht der Betreiber der Liste, wenn die Firma/Seite nicht mehr existiert oder sich inhaltlich neu orientiert?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Müßte es allein deshalb schon eine Möglichkeit geben, den Eintrag wieder zu löschen? Wie sieht es mit dem zugesicherten Nutzungsrecht aus? Wenn der Eintrag nicht dem Urheberecht unterliegt, kann ja auch kein Nutzungsrecht erteilt und damit in Anspruch genommen werden, oder? |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, ich bezweifle die hier vertretene Rechtsauffassung. Eventuell wurde nicht ausreichend differenziert. Deshalb frage ich nach. Zitat:
Woraus ergibt sich sonst der Rechtsanspruch eines Webseitenbetreibers auf Entfernung des Eintrags und der Verlinkung? Zumal dies im Gegensatz zur Rechtsauffassung von http://www.e-recht24.de/news/linkhaftung/640.html steht. Grüße Geändert von Shnapoo (20.07.2009 um 09:33 Uhr). |
| Tags: eintrag, loeschen, webkatalog |
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